Darf der Glimmstängel auf dem Balkon qualmen, ohne dass der Nachbar die Miete kürzen darf? Ein Gericht in Remscheid hat nun über den Fall eines rauchenden Mieters entschieden und damit die Gemüter erhitzt. Es geht um Toleranz, Belästigung und die Frage, wo die Freiheit des Einzelnen endet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 C 5/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Remscheid
- Datum: 02.05.2024
- Aktenzeichen: 7 C 5/24
- Verfahrensart: Mietrechtliche Streitigkeit
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Schuldrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Vermieter, die von den Mietern die Zahlung der ausstehenden Mietbeträge nebst Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten fordern.
- Beklagte: Mieter, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung der geltend gemachten Forderungen verurteilt wurden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Vermieter forderten von den Mietern die Zahlung der bis August 2022 vertraglich vereinbarten Miete, die sich aus der Wohnungsmiete, Zusatzbeträgen für einen Abstellraum sowie Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten zusammensetzt. Aufgrund von Zahlungsverzögerungen wurden zudem Zinsen und Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten fällig.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang die Mieter als gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, die ausstehenden Mietzahlungen, zuzüglich Zinsen und zusätzlicher Kosten, an die Vermieter zu leisten.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Mieter werden als Gesamtschuldner dazu verurteilt, an die Vermieter insgesamt Euro 1.383,59 zuzüglich Zinsen sowie weitere Euro 265,61 für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Zudem tragen sie die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
- Folgen: Die Vermieter erhalten einen vollstreckbaren Anspruch auf die genannten Zahlungen, während die Mieter insgesamt die finanzielle Belastung aus den rückständigen Mietzahlungen und den zusätzlich entstandenen Kosten tragen müssen.
Der Fall vor Gericht
Rauchen auf dem Balkon: Gerichtsurteil stärkt Rechte von Mietern und Vermietern
In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Remscheid (Az.: 7 C 5/24) vom 2. Mai 2024 wurde ein Fall verhandelt, der viele Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft: die Frage, ob und inwieweit Zigarettenrauch vom Balkon eines Nachbarn eine Mietminderung rechtfertigt. Das Gericht fällte ein Urteil, das die Rechte rauchender Mieter stärkt und gleichzeitig die Grenzen der Toleranz für nichtrauchende Nachbarn aufzeigt.
Der Fall im Detail: Streit um Mietminderung wegen Rauchbelästigung in Remscheid
Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Mietverhältnis in Remscheid. Die Kläger, die Vermieter, forderten von ihren Mietern, den Beklagten, ausstehende Mietzahlungen in Höhe von 1.383,59 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 265,61 Euro. Die Beklagten hatten die Miete gemindert, da sie sich durch Zigarettenrauch vom Balkon ihrer unterhalb wohnenden Nachbarn, der Familie N., belästigt fühlten.
Die Ausgangslage: Mietvertrag und Wohnungslage
Die Beklagten bewohnen eine 127 Quadratmeter große Fünf-Zimmer-Wohnung im zweiten Obergeschoss eines L-förmigen Mehrfamilienhauses. Die Wohnung der Familie N. liegt im ersten Obergeschoss des anderen Schenkels des L, also eine Etage tiefer und in einem 90-Grad-Winkel versetzt zur Wohnung der Beklagten….