Darf der Glimmstängel auf dem Balkon qualmen, ohne dass der Nachbar die Miete kürzen darf? Ein Gericht in Remscheid hat nun über den Fall eines rauchenden Mieters entschieden und damit die Gemüter erhitzt. Es geht um Toleranz, Belästigung und die Frage, wo die Freiheit des Einzelnen endet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 C 5/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Remscheid Datum: 02.05.2024 Aktenzeichen: 7 C 5/24 Verfahrensart: Mietrechtliche Streitigkeit Rechtsbereiche: Mietrecht, Schuldrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Vermieter, die von den Mietern die Zahlung der ausstehenden Mietbeträge nebst Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten fordern. Beklagte: Mieter, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung der geltend gemachten Forderungen verurteilt wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Die Vermieter forderten von den Mietern die Zahlung der bis August 2022 vertraglich vereinbarten Miete, die sich aus der Wohnungsmiete, Zusatzbeträgen für einen Abstellraum sowie Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten zusammensetzt. Aufgrund von Zahlungsverzögerungen wurden zudem Zinsen und Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten fällig. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang die Mieter als gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, die ausstehenden Mietzahlungen, zuzüglich Zinsen und zusätzlicher Kosten, an die Vermieter zu leisten. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Mieter werden als Gesamtschuldner dazu verurteilt, an die Vermieter insgesamt Euro 1.383,59 zuzüglich Zinsen sowie weitere Euro 265,61 für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Zudem tragen sie die Kosten des Rechtsstr
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht München Az: 20 U 1121/12 Urteil vom 08.08.2012 Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 15.02.2012, AZ: 43 O 934/10, aufgehoben. II. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld in Höhe von EUR 7.500.- zu bezahlen. III. Es wird […]