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Rechtsanwälte Kotz GbR

Getrennte Beurkundung von Angebot und Annahme von Geschäftsanteilsübertragungen

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Ein Anteilskauf, zwei Notare und die Frage: Wer ist für die aktualisierte Gesellschafterliste zuständig? Im Streit um eine Seniorenresidenz in Regensburg prallen unterschiedliche Auffassungen aufeinander, nachdem ein Notar sich weigert, eine Käuferin in die Liste einzutragen. Ein vermeintlich klarer Fall entpuppt sich als juristisches Minenfeld, in dem ein entscheidender Vollzugsauftrag die Weichen stellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 61 T 69/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Regensburg Datum: 25.08.2023 Aktenzeichen: 61 T 69/22 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen einen Notar Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Notarrecht Beteiligte Parteien: Beschwerdeführerin: Nahm das notarielle Angebot zum Erwerb von Teilgeschäftsanteilen an, leistete die vereinbarte Zahlung und wendet sich gegen die spätere Veräußerung der ihr zugewiesenen Anteile. Notar: Beurkundete die Annahme des Angebots und erstellte anschließend weitere Verkaufsurkunden, wodurch Anteile an zusätzliche Erwerber übertragen wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Anteilseigner teilte die Geschäftsanteile einer GmbH in Teilgeschäftsanteile auf und bot diese mit Angebotsbindung an; die Beschwerdeführerin nahm das Angebot an und zahlte 4.500,00 €, während der Notar später die ursprünglich für sie vorgesehenen Anteile an insgesamt 18 weitere Erwerber veräußerte. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die notarielle Annahme des Angebots und die geleistete Zahlung eine exklusive Bindungswirkung begründen, die den Notar dazu verpflichten würde, die Anteile ausschließlich an die Beschwerdeführerin zu übertragen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Folgen: Die Besch


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