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Rechtsanwälte Kotz GbR

Getrennte Beurkundung von Angebot und Annahme von Geschäftsanteilsübertragungen

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Ein Anteilskauf, zwei Notare und die Frage: Wer ist für die aktualisierte Gesellschafterliste zuständig? Im Streit um eine Seniorenresidenz in Regensburg prallen unterschiedliche Auffassungen aufeinander, nachdem ein Notar sich weigert, eine Käuferin in die Liste einzutragen. Ein vermeintlich klarer Fall entpuppt sich als juristisches Minenfeld, in dem ein entscheidender Vollzugsauftrag die Weichen stellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 61 T 69/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Regensburg
  • Datum: 25.08.2023
  • Aktenzeichen: 61 T 69/22
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen einen Notar
  • Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Notarrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Beschwerdeführerin: Nahm das notarielle Angebot zum Erwerb von Teilgeschäftsanteilen an, leistete die vereinbarte Zahlung und wendet sich gegen die spätere Veräußerung der ihr zugewiesenen Anteile.
    • Notar: Beurkundete die Annahme des Angebots und erstellte anschließend weitere Verkaufsurkunden, wodurch Anteile an zusätzliche Erwerber übertragen wurden.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Ein Anteilseigner teilte die Geschäftsanteile einer GmbH in Teilgeschäftsanteile auf und bot diese mit Angebotsbindung an; die Beschwerdeführerin nahm das Angebot an und zahlte 4.500,00 €, während der Notar später die ursprünglich für sie vorgesehenen Anteile an insgesamt 18 weitere Erwerber veräußerte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die notarielle Annahme des Angebots und die geleistete Zahlung eine exklusive Bindungswirkung begründen, die den Notar dazu verpflichten würde, die Anteile ausschließlich an die Beschwerdeführerin zu übertragen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
    • Folgen: Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Fall vor Gericht


Streit um die Aktualisierung der Gesellschafterliste nach Anteilsübertragung: LG Regensburg entscheidet über Notarpflichten

Das Landgericht Regensburg (LG Regensburg) hat in einem Beschluss vom 25. August 2023 (Az.: 61 T 69/22) über die Frage der Verantwortlichkeit eines Notars für die Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste nach einer Geschäftsanteilsübertragung entschieden. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Konstellation, dass Angebot und Annahme der Anteilsübertragung von unterschiedlichen Notaren beurkundet wurden. Das Gericht wies die Beschwerde einer Käuferin zurück, die die Berichtigung der Gesellschafterliste durch den Notar forderte, welcher das ursprüngliche Angebot beurkundet hatte.

Der Fall: Aufteilung von Geschäftsanteilen und separate Beurkundung von Angebot und Annahme

Der Fall betrifft die …GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Handelsregister Regensburg eingetragen ist und eine Seniorenresidenz betreibt. Ursprünglich war Herr … alleiniger Inhaber der Geschäftsanteile. Dieser entschloss sich, seine Anteile aufzuteilen und teilweise zu veräußern. Mit einer Urkunde vom 10. Februar 2020, beurkundet durch den hier Beschwerdegegner genannten Notar, teilte Herr … seine Geschäftsanteile auf. Er schuf zwei Teilgeschäftsanteile in Höhe von 20.500,00 € und 4.500,00 €. Diese bot er Herrn Dr. … (20.500,00 €) und der Beschwerdeführerin (4.500,00 €) zum Kauf an. Das Angebot war bis zum 10. August 2022 befristet. Die Beschwerdeführerin nahm das Angebot zum Erwerb des Anteils von 4.500,00 € mit einer Urkunde vom 31. Juli 2020 an….


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