Ein heikler GmbH-Deal, eine verschwundene Gesellschafterliste und die Frage: Wer trägt die Schuld? Das Landgericht Regensburg schiebt den schwarzen Peter in einem Fall zu, bei dem der Verkauf von GmbH-Anteilen zum juristischen Minenfeld wurde, als plötzlich 18 andere Käufer im Spiel waren. Wer ist zuständig, wenn bei einem Anteilskauf mehrere Notare ihre Finger im Spiel haben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 61 T 69/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Regensburg
- Datum: 25.08.2023
- Aktenzeichen: 61 T 69/22
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Notariatsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Beschwerdeführerin: Sie nahm ein notariellem Angebot zum Erwerb von Teilgeschäftsanteilen der …GmbH an und zahlte den Kaufpreis von 4.500,00 € am 19.01.2021. Sie legte Beschwerde gegen das weitere Vorgehen ein, weil die für sie bestimmten Anteile später an zahlreiche andere Erwerber veräußert wurden.
- Notar: Er beurkundete zunächst die Aufteilung der Geschäftsanteile und war für die anschließende Ausstellung der Urkunden verantwortlich, über die die Anteile an insgesamt 18 Erwerber weiterveräußert wurden. Sein Handeln wurde in der Beschwerde angefochten.
- Verkäufer: Der ursprüngliche Inhaber der Geschäftsanteile, der diese in Teilgeschäfte aufteilte und das Angebot sowohl an einen Herrn Dr. … als auch an die Beschwerdeführerin unterbreitete. Er erhielt den Kaufpreis der Beschwerdeführerin und veräußerte anschließend die Anteile an mehrere Erwerber.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Inhaber der Geschäftsanteile der …GmbH teilte diese mittels notarieller Urkunden in Teilgeschäftsanteile auf und bot sie zum Erwerb an. Die Beschwerdeführerin nahm das Angebot für Anteile im Wert von 4.500,00 € an und zahlte fristgerecht. Im weiteren Verlauf wurden jedoch über notarielle Urkunden dieselben Anteile an insgesamt 18 weitere Erwerber veräußert.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob das notarielle Vorgehen und die daraus resultierende Mehrfachveräußerung der für die Beschwerdeführerin vorgesehenen Geschäftsanteile rechtmäßig war, nachdem sie ihr Angebot angenommen und den Kaufpreis geleistet hatte.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen; die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
- Folgen: Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der notariellen Dokumentation und des weiteren Veräußerungsverfahrens. Die Beschwerdeführerin erhält keine gerichtliche Korrektur der vorgenommenen Transaktionen und muss die im Verfahren anfallenden Kosten übernehmen.
Der Fall vor Gericht
Streit um Gesellschafterliste: Gericht weist Beschwerde gegen Notar zurück
Das Landgericht Regensburg hat in einem Beschluss (Az.: 61 T 69/22) eine Beschwerde gegen einen Notar zurückgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, welcher Notar für die Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste beim Handelsregister verantwortlich ist, wenn Angebot und Annahme eines Geschäftsanteilsverkaufs von unterschiedlichen Notaren beurkundet werden. Das Gericht stärkte mit seiner Entscheidung die Bedeutung des im Vertragswerk festgelegten Vollzugsauftrags und wies die Beschwerde einer Käuferin von Geschäftsanteilen zurück.
Hintergrund: Aufteilung und Verkauf von GmbH-Anteilen
Der Fall dreht sich um die …GmbH, eine Seniorenresidenzbetreiberin mit Sitz in … ….