Ein heikler GmbH-Deal, eine verschwundene Gesellschafterliste und die Frage: Wer trägt die Schuld? Das Landgericht Regensburg schiebt den schwarzen Peter in einem Fall zu, bei dem der Verkauf von GmbH-Anteilen zum juristischen Minenfeld wurde, als plötzlich 18 andere Käufer im Spiel waren. Wer ist zuständig, wenn bei einem Anteilskauf mehrere Notare ihre Finger im Spiel haben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 61 T 69/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Regensburg Datum: 25.08.2023 Aktenzeichen: 61 T 69/22 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Notariatsrecht Beteiligte Parteien: Beschwerdeführerin: Sie nahm ein notariellem Angebot zum Erwerb von Teilgeschäftsanteilen der …GmbH an und zahlte den Kaufpreis von 4.500,00 € am 19.01.2021. Sie legte Beschwerde gegen das weitere Vorgehen ein, weil die für sie bestimmten Anteile später an zahlreiche andere Erwerber veräußert wurden. Notar: Er beurkundete zunächst die Aufteilung der Geschäftsanteile und war für die anschließende Ausstellung der Urkunden verantwortlich, über die die Anteile an insgesamt 18 Erwerber weiterveräußert wurden. Sein Handeln wurde in der Beschwerde angefochten. Verkäufer: Der ursprüngliche Inhaber der Geschäftsanteile, der diese in Teilgeschäfte aufteilte und das Angebot sowohl an einen Herrn Dr. … als auch an die Beschwerdeführerin unterbreitete. Er erhielt den Kaufpreis der Beschwerdeführerin und veräußerte anschließend die Anteile an mehrere Erwerber. Um was ging es? Sachverhalt: Der Inhaber der Geschäftsanteile der …GmbH teilte diese mittels notarieller Urkunden in Teilgeschäftsanteile auf und bot sie zum Erwerb an. Die Beschwerdeführerin nahm das Angebot für Anteile im Wert von 4.500,00 € an und zahlte fristgerecht. Im weitere
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Az: 3 Sa 317/08 Urteil vom 21.01.2009 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 12.06.2008 – Aktenzeichen öD 1 Ca 630 b/08 – wird zurückgewiesen. 2. Aufgrund der Klagerweiterung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 12.06.2008 abgeändert: Die Beklagte wird […]