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Fahrgastentschädigung wegen Zugverspätung

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Ein verärgerter Bahnreisender zieht gegen die Deutsche Bahn vor Gericht, nachdem eine dreistündige Verspätung seine Reisepläne durchkreuzte. Das Urteil aus Hamburg könnte nun die Entschädigungspraxis für Zugverspätungen in Deutschland verändern, denn das Gericht lässt die Tricks der Bahn bei Fahrplanänderungen nicht gelten. Wer zahlt am Ende die Zeche für stundenlange Wartezeiten? Zum vorliegenden Urteil Az.: 315a C 23/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Hamburg-Altona Datum: 11.08.2023 Aktenzeichen: 315a C 23/23 Verfahrensart: Entschädigungsklage auf Grundlage der EU‑Fahrgastrechteverordnung Rechtsbereiche: EU‑Recht, Verkehrsrecht, Fahrgastrechte Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrgast, der aufgrund einer Verspätung am 12.09.2022 einen Entschädigungsanspruch geltend gemacht hat. Er fordert 504,00 € Entschädigung sowie 91,87 € für Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Beklagte: Beförderungsunternehmen, das für die Verspätung verantwortlich gemacht wird und verurteilt wurde, die genannten Zahlungen zu leisten sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt am 12.09.2022 eine Verspätung und machte einen Anspruch auf Entschädigungszahlung nach der EU‑Fahrgastrechteverordnung geltend. Da die neuere VO(EU) 2021/782 erst nach dem Vorfall in Kraft trat, blieb die ältere VO(EG) 1371/2007 maßgeblich. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang dem Kläger ein Anspruch auf Zahlung der Entschädigung sowie der Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten zusteht, basierend auf der korrekten Anwendung der EU‑Fahrgastrechteverordnung. Was wurde entschieden?


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