Ein Lübecker Gericht rückt den Kampf gegen vermeintliche Kriminelle in ein neues Licht. Wurden bei einer Beschlagnahmung von fast 50.000 Euro möglicherweise die Eigentumsrechte des Beschuldigten missachtet? Ein Urteil, das die Frage aufwirft, wie weit der Staat gehen darf, um sich unrechtmäÃig erworbene Gewinne zu sichern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Qs 14/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Lübeck Datum: 15.08.2023 Aktenzeichen: 6 Qs 14/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Strafprozess zur Sicherung des staatlichen Anspruchs Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Beschuldigter Wolters: Legte am 18.04.2023 Beschwerde ein, um den angeordneten Vermögensarrest abzuwenden. Er hat die Möglichkeit, durch Hinterlegung eines Geldbetrags in Höhe von 38.759,64 ⬠die Vollziehung des Arrestes aufzuheben. Staat: Verfolgt die Sicherung des Anspruchs auf Einziehung des Tatertrags und unterstützt mit dem Vermögensarrest die Durchsetzung dieses staatlichen Interesses. Um was ging es? Sachverhalt: Es wurde zur Sicherung des staatlichen Anspruchs ein Vermögensarrest in Höhe von 38.759,64 ⬠über das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Wolters angeordnet. Der Beschuldigte kann die Aufhebung der Arrestvollziehung erreichen, wenn der genannte Betrag hinterlegt wird. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermögensarrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs gerechtfertigt ist und inwiefern die Möglichkeit der Hinterlegung zur Abwendung der Arrestvollziehung wirksam genutzt werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts LÃ
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Saarbrücken Az.: 5 U 339/06 Urteil vom 13.01.2010 I. Die Berufung des Klägers gegen das am 04.05.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (14 O 66/03) wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder […]