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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ehegattentestament – Pflichtteil im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel

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Ein alter Familienzwist um ein Erbe, bei dem eine vermeintliche „Bestrafung“ aus längst vergangenen Zeiten wieder auflebt. Ging es wirklich um die Durchsetzung eines Pflichtteils oder um eine missverstandene Geste, die nun über das Schicksal eines Erbes entscheiden soll? Ein Gericht muss nun klären, ob alte Vereinbarungen wirklich das letzte Wort haben oder ob ein Neuanfang möglich ist.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Braunschweig
Datum: 13.02.2025
Aktenzeichen: 10 W 11/25
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Erbrecht
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:

Ein Abkömmling, der als Antragsteller die Beschwerde am 14.07.2023 eingereicht hat
Ein Abkömmling, der im Rahmen des Nachlassverfahrens aus dem Erlös des Immobilienverkaufs einen Betrag von 110.000,00 Euro erhalten hat

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Erblasserin und ihr vorverstorbenes Ehegatte haben in einer letztwilligen Verfügung vom 03.12.1971 einander als Alleinerben eingesetzt und zugleich Regelungen für Pflichtteilsansprüche ihrer Kinder getroffen. Nach dem Tod des Ehemannes im Jahr 1976 und dem Verkauf des geerbten Hausgrundstücks sowie weiterer Ländereien im Jahr 1981 kam es zu Streitfragen über die korrekte Anwendung dieser Verfügung im Nachlassverfahren.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Überprüfung des Nachlassgerichtsentscheids hinsichtlich der Anwendung der letztwilligen Verfügung und der Frage, wie die Kostentragung im Beschwerdeverfahren auszugleichen ist.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der anderen Partei. D[…]


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