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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren – Einsicht, Wartungsunterlagen, Reparaturunterlagen, Rohmessdaten

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Blitz und Buße? Wer im Visier eines Blitzerautos landet, hat jetzt bessere Karten: Ein Gerichtsurteil zwingt Behörden, die Karten offen zu legen. Autofahrer können nun tiefer in die Technik der Messgeräte eintauchen und so möglicherweise der Zahlungsaufforderung entgehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 VB 11/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 27.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 VB 11/23
  • Verfahrensart: Verfassungsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, faires Verfahren
  • Beteiligte Parteien:
    • Beschwerdeführer:
      • Rügt die Verletzung seines Grundrechts auf ein faires Verfahren.
      • Fordert den Zugang zu Informationen (Rohmessdaten sowie Wartungs- und Reparaturunterlagen), die bei der Bußgeldbehörde vorliegen, um seine Verteidigungsmöglichkeiten zu sichern.
    • Land Baden-Württemberg:
      • Als staatliche Instanz in den Entscheidungsprozess einbezogen.
      • Wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die entstandenen Auslagen zu erstatten.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt:
      • Es ging um den Anspruch auf Zugang zu bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen, die nicht Teil der Bußgeldakte sind.
      • Dieser Zugang ist für die effektive Wahrnehmung der Verteidigungsmöglichkeiten unabdingbar.
    • Kern des Rechtsstreits:
      • Entscheidend war die Frage, ob das Recht auf ein faires Verfahren auch den Anspruch auf Zugang zu relevanten, jedoch nicht in der Akte enthaltenen Informationen umfasst.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Die Entscheidungen des Amtsgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2022 und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Januar 2023 wurden aufgehoben.
      • Der Fall wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Stuttgart zurückverwiesen.
    • Begründung:
      • Das Gericht stellte fest, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch auf Zugang zu sämtlichen für die Verteidigung relevanten Informationen folgt.
      • Der Zugang zu diesen Informationen ist kein Bestandteil der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern ein elementarer Bestandteil der Verteidigungsrechte des Betroffenen.
    • Folgen:
      • Der Beschwerdeführer kann in einem erneuten Verfahren seinen Anspruch auf Zugang zu den geforderten Informationen geltend machen.
      • Das Land Baden-Württemberg muss die dem Beschwerdeführer entstandenen Auslagen erstatten.

Der Fall vor Gericht


Verfassungsgerichtshof stärkt Rechte von Verkehrssündern im Bußgeldverfahren

In einem wegweisenden Urteil hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 1 VB 11/23) die Rechte von Bürgern in Bußgeldverfahren deutlich gestärkt. Die Richter entschieden am 27. Januar 2025, dass Betroffene grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in Rohmessdaten, Wartungsunterlagen und Reparaturunterlagen von Geschwindigkeitsmessgeräten haben, auch wenn diese Informationen nicht direkt in der Bußgeldakte enthalten sind, sondern bei der Bußgeldbehörde vorliegen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines fairen Verfahrens und stärkt die Verteidigungsmöglichkeiten von Beschuldigten erheblich….


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