Achtung, Autofahrer: Werden Sie zu Unrecht geblitzt? Ein Gerichtsurteil gibt Ihnen jetzt die Macht, die Messmethoden der Behörden bis ins kleinste Detail zu hinterfragen. Erfahren Sie, wie Sie sich gegen fragwürdige Bußgeldbescheide wehren und die Wahrheit ans Licht bringen können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 VB 173/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg Datum: 27.01.2025 Aktenzeichen: 1 VB 173/21 Verfahrensart: Verfassungsbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Beschwerdeführer: Rügte, dass ihm sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, weil ihm der Zugang zu digitalen Falldaten (Messreihe und Statistikdatei) bei der Bußgeldbehörde verweigert wurde, was seine Verteidigungsmöglichkeiten einschränkte. Land Baden-Württemberg: Wird zur Erstattung der notwendigen Auslagen für den Beschwerdeführer verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt keinen Zugang zu bei der Bußgeldbehörde vorliegenden digitalen Falldaten, die nicht in der Bußgeldakte enthalten waren, wodurch seine Verteidigungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Recht auf ein faires Verfahren den Anspruch beinhaltet, Zugang zu allen relevanten, bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen zu erhalten, auch wenn diese nicht in der Akte dokumentiert sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 17. März 2021 wurde aufgehoben, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Stuttgart zurückverwiesen und d
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OBERLANDESGERICHT HAMM Az.: 20 U 138/00 Verkündet am 19.01.2001 Vorinstanz: LG Münster – Az.: 15 O 66/00 In dem Rechtsstreit hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 19. Januar 2001 für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Juni 2000 verkündete Urteil […]