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Bußgeldverfahren – Einsicht in digitale Falldaten, Messreihe, Statistikdatei

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Achtung, Autofahrer: Werden Sie zu Unrecht geblitzt? Ein Gerichtsurteil gibt Ihnen jetzt die Macht, die Messmethoden der Behörden bis ins kleinste Detail zu hinterfragen. Erfahren Sie, wie Sie sich gegen fragwürdige Bußgeldbescheide wehren und die Wahrheit ans Licht bringen können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 VB 173/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 27.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 VB 173/21
  • Verfahrensart: Verfassungsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Beschwerdeführer: Rügte, dass ihm sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, weil ihm der Zugang zu digitalen Falldaten (Messreihe und Statistikdatei) bei der Bußgeldbehörde verweigert wurde, was seine Verteidigungsmöglichkeiten einschränkte.
  • Land Baden-Württemberg: Wird zur Erstattung der notwendigen Auslagen für den Beschwerdeführer verurteilt.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt keinen Zugang zu bei der Bußgeldbehörde vorliegenden digitalen Falldaten, die nicht in der Bußgeldakte enthalten waren, wodurch seine Verteidigungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Recht auf ein faires Verfahren den Anspruch beinhaltet, Zugang zu allen relevanten, bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen zu erhalten, auch wenn diese nicht in der Akte dokumentiert sind.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 17. März 2021 wurde aufgehoben, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Stuttgart zurückverwiesen und der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. November 2021 als gegenstandslos erklärt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf ein faires Verfahren den Zugang zu relevanten, bei der Bußgeldbehörde gespeicherten Informationen umfasst, um die Verteidigungsmöglichkeiten zu sichern – eine Ansicht, die durch vergleichbare frühere Entscheidungen untermauert wird.
  • Folgen: Das Amtsgericht Stuttgart muss den Fall unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedenken neu entscheiden, und das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer die angefallenen Auslagen zu erstatten.

Der Fall vor Gericht


Verfassungsgerichtshof stärkt Rechte von Autofahrern: Mehr Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen durchgesetzt

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechte von Autofahrern im Bußgeldverfahren gestärkt. Konkret geht es um die Einsicht in Digitale Falldaten von Geschwindigkeitsmessgeräten, die für die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide essenziell sein können. Das Gericht stellte klar, dass Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu diesen Daten zusteht, auch wenn diese nicht direkt in der Bußgeldakte enthalten sind. Dieses Urteil (Az.: 1 VB 173/21) vom 27. Januar 2025 korrigiert frühere Entscheidungen und unterstreicht die Bedeutung eines fairen Verfahrens.

Der Fall: Streit um Dateneinsicht nach Geschwindigkeitsmessung auf der A8

Im Zentrum des Falls stand ein Autofahrer, der auf der Autobahn A8 geblitzt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten zu haben. Im anschließenden Bußgeldverfahren beantragte der Betroffene über seinen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte, die ihm zunächst gewährt wurde….


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