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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall infolge eines Autobahn-Fahrspurwechsels nach Einengungstafel

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Auf der Autobahn wurde ein riskantes Manöver zum kostspieligen Pokerspiel: Ein Fahrspurwechsel an einer Verengung endete im Blechschaden und nun vor Gericht. Wer trägt die Schuld, wenn sich Blech auf Blech schiebt und das Gesetz der Straße neu verhandelt wird? Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 99/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 19.09.2023 Aktenzeichen: I-7 U 99/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert Ersatz ihres unfallbedingten Schadens unter Berufung auf eine hälftige Haftungsquote und beruft sich auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Beklagte als Gesamtschuldner: Werden zur Zahlung des Schadensersatzes in Höhe von 3.525,53 EUR nebst Zinsen verurteilt; die Zinsberechnung beginnt dabei zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin machte Ersatzansprüche geltend, weil sie durch einen Verkehrsunfall einen unfallbedingten Schaden erlitten hat. Ihre Berufung zielte darauf ab, das vor dem Landgericht Bielefeld ergangene Urteil abzuändern und ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob und in welchem Umfang der unfallbedingte Schadensersatzanspruch der Klägerin auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen (StVG, VVG, PflVG) besteht und die Beklagten gesamtschuldnerisch haften. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.525,53 EUR zuzüglich Zinsen (bei einem Beginn ab dem 05.08.2021 und beim anderen ab dem 06.08.2021) zu zahlen. Weitergehende Ansprüche wurden abgewiesen. Zudem wurden die Kosten des Rechtsstreits auf


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