Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit – ein folgenschwerer Zusammenstoß. Als eine Autofahrerin in Hanau aus ihrem Grundstück fuhr, kreuzten sich ihre Wege auf schmerzhafte Weise mit denen eines Radfahrers. Nun hat das Gericht entschieden, wer die Verantwortung für diesen folgenschweren Fehler trägt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 65/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Hanau Datum: 20.09.2023 Aktenzeichen: 2 S 65/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin und Berufungsklägerin: Legte am 20.06.2022 Berufung gegen das am 06.05.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hanau (Aktenzeichen: 35 C 176/21) ein. Sie machte geltend, sie habe sich bereits im fließenden Verkehr befunden und somit unter den Schutzbereich des § 2 Abs. 4 StVO gefallen. Das Gericht wies ihren Vortrag als unzutreffend zurück, da die Unfallkonstellation einen eindeutigen Vorfahrtsverstoß bestätigt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigte, mit ihrem PKW von ihrem Anwesen auf die Straße einzubiegen. Beim Einfädeln in die Fahrbahn kam es zu einer Kollision mit einem Fahrrad, wobei die linke vordere Seitenwand ihres Fahrzeugs beschädigt wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der von der Klägerin behauptete Umstand, sich bereits im fließenden Verkehr zu befinden, den Unfallhergang rechtfertigt oder ob vielmehr ein Vorfahrtsverstoß vorlag – was sich angesichts der Unfallkonstellation nicht mit ihren Darstellungen vereinbaren lässt.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Alle wichtigen Änderungen zusammengefasst Der Bußgeldkatalog gehört zu denjenigen Strafenkatalogen, welche von Autofahrern am meisten gefürchtet werden. Diese Furcht ist zwar nicht zur Gänze unbegründet, allerdings trifft die volle Härte des Bußgeldkataloges ja letztlich nur Verkehrssünder. Eben jene Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gültigen Regelungen der StVO halten. Diese […]