Ein Chemielaborant ignorierte wiederholt Anweisungen – mit fatalen Folgen. Eigenmächtiges Handeln im Labor führte zur Kündigung, die nun vor Gericht bestätigt wurde. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wie weit die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber reicht und was passiert, wenn klare Grenzen überschritten werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 336/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 12.09.2023 Aktenzeichen: 6 Sa 336/22 Verfahrensart: Arbeitsrechtliches Berufungsverfahren im Kündigungsschutz Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger (Arbeitnehmer): Der 1987 geborene, ledige Arbeitnehmer, der seit dem 01.01.2018 im Betrieb beschäftigt ist und gegen die Verhaltensbedingte Kündigung sowie die damit einhergehende Beendigung seiner Weiterbeschäftigung vorgeht. Beklagte (Arbeitgeber): Das Unternehmen im Laborbereich, das ca. 35 Mitarbeiter beschäftigt und darlegt, dass die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wirksam sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer wurde im Rahmen eines arbeitsvertraglichen Verhältnisses, das seit 2018 bestand – zunächst als Labormitarbeiter und ab 2020 als Chemielaborant – verhaltensbedingt gekündigt. Es bestanden zudem Regelungen zur Gleitzeit und zum
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Niedersachsen – Az.: 15 Sa 1156/20 – Urteil vom 26.07.2021 Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 17.09.2020 – 8 Ca 44/20 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Berufungsklägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um die Zahlung einer Entschädigung wegen […]