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Prüfungsfreie Umschreibung kosovarische in deutsche Fahrerlaubnis

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Einmal Kosovo, immer Fahrschule? Ein Mann wollte seinen kosovarischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen, doch die Behörden mauerten. Trotz Bestätigungen aus der alten Heimat bleibt ihm der deutsche Führerschein nun verwehrt – es heißt, zurück auf die Schulbank. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 BV 23.937 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 15.09.2023 Aktenzeichen: 11 BV 23.937 Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Fahrerlaubnisumschreibung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: In der Republik Kosovo geborene Person, wohnhaft in Deutschland seit Februar 2006, die die prüfungsfreie Umschreibung ihres kosovarischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis begehrt und hierfür diverse Unterlagen vorgelegt hat. Behörde: Die staatliche Stelle, bei der der Antrag auf Fahrerlaubniserteilung gestellt wurde und die über die Umschreibung entscheidet. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger stellte am 31.05.2022 einen Antrag, seinen kosovarischen Führerschein ohne neue Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Er reichte dazu den im Kosovo ausgestellten Führerschein mit unterschiedlichen Datumsangaben sowie Bestätigungen des Generalkonsulats und des kosovarischen Innenministeriums ein. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vorgelegten Unterlagen – insbesondere die widersprüchlichen Datumsangaben des Führerscheins – die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ausreichend belegen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Berufu


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