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Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

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Ein Unfall, ein beschädigtes Auto und ein vorzeitig zurückgegebener Mietwagen – kann man da noch auf Entschädigung hoffen? Ein Gerichtsurteil gibt nun überraschenden Rückenwind für Autofahrer, die nach einem Crash nicht auf ihr Recht verzichten wollen. Es geht um mehr als nur Blechschaden, es geht um Mobilität und den Wert, mobil zu sein.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Oldenburg
Datum: 21.09.2023
Aktenzeichen: 1 U 173/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess
Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:

Kläger: Reichte die Berufung ein, um einen erweiterten Schadensanspruch geltend zu machen – insbesondere die Anerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallschaden – und argumentierte, dass sein Zulassungsbegehren vollständig begründet sei.
Beklagte: Als Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners haftet sie unstreitig zu 100 % für die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger legte gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück im Rahmen eines Verkehrsunfallverfahrens Berufung ein. Der Unfall (TT.MM.2021 in Ort3) führte zu belegten Schadensfällen, für die der Versicherer der Unfallgegnerin als voll haftender Kfz-Haftpflichtversicherer eintritt.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Kläger neben dem neu festgesetzten Zahlungsanspruch auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallschaden in Höhe von 9.620 € hat.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Osnabrück wurde zugunsten des Kläg[…]


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