Ein Unfall, ein beschädigtes Auto und ein vorzeitig zurückgegebener Mietwagen – kann man da noch auf Entschädigung hoffen? Ein Gerichtsurteil gibt nun überraschenden Rückenwind für Autofahrer, die nach einem Crash nicht auf ihr Recht verzichten wollen. Es geht um mehr als nur Blechschaden, es geht um Mobilität und den Wert, mobil zu sein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 173/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Oldenburg
- Datum: 21.09.2023
- Aktenzeichen: 1 U 173/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Reichte die Berufung ein, um einen erweiterten Schadensanspruch geltend zu machen – insbesondere die Anerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallschaden – und argumentierte, dass sein Zulassungsbegehren vollständig begründet sei.
- Beklagte: Als Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners haftet sie unstreitig zu 100 % für die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger legte gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück im Rahmen eines Verkehrsunfallverfahrens Berufung ein. Der Unfall (TT.MM.2021 in Ort3) führte zu belegten Schadensfällen, für die der Versicherer der Unfallgegnerin als voll haftender Kfz-Haftpflichtversicherer eintritt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Kläger neben dem neu festgesetzten Zahlungsanspruch auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallschaden in Höhe von 9.620 € hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Osnabrück wurde zugunsten des Klägers abgeändert. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 9.730,25 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2022 zu zahlen. Zudem wurde der Anspruch des Klägers auf Nutzungsausfallschaden in Höhe von 9.620 € anerkannt. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 94 % der Beklagten und zu 6 % dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Begründung: Die Berufung wurde vollumfänglich als zulässig und begründet erachtet, weil der Kläger überzeugend darlegte, dass neben dem Hauptschaden auch ein zusätzlicher Anspruch auf Nutzungsausfallschaden besteht. Die Haftung der Beklagten als Kfz-Haftpflichtversicherer für den Unfall wurde dabei unbestritten festgestellt.
- Folgen: Die Beklagte muss die festgesetzten Zahlungen einschließlich der Zinsen leisten und trägt den überwiegenden Teil der Prozesskosten. Das Urteil bekräftigt die volle Haftung des Versicherers und bestätigt, dass auch Nutzungsausfallschäden bei der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls berücksichtigt werden.
Der Fall vor Gericht
Oberlandesgericht Oldenburg stärkt Rechte von Unfallgeschädigten bei Nutzungsausfall
In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 1 U 173/22) vom 21. September 2023 wurde ein wichtiger Entscheid im Bereich des Verkehrsrechts getroffen. Das Gericht befasste sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Unfallgeschädigte eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen können, auch wenn sie einen Mietwagen vorzeitig zurückgegeben haben. Das Urteil stärkt die Rechte von Geschädigten und präzisiert die Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen Entschädigung….