Ein Arbeitnehmer im Krankengeldbezug sah sich plötzlich mit der Frage konfrontiert, wer für die Leasingraten seines JobRads aufkommen muss, als die Gehaltsumwandlung ausfiel. Ein Kölner Gericht wies seine Klage ab und warf ein Schlaglicht auf die Risikoverteilung bei JobRad-Modellen: Wer trägt die Kosten, wenn der Lohn ausbleibt, aber das Rad weiterrollt? Das Urteil könnte die Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 552/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 18.07.2024
- Aktenzeichen: 6 Sa 552/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert, dass die vollständige Vergütung für den Monat August 2022 gezahlt wird, ohne dass eine Gegenrechnung infolge des „JobRad-Modells“ vorgenommen wird.
- Beklagte: Als Arbeitgeberin beruft sich auf einen zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch und argumentiert, dass im Zeitraum ohne Entgeltbezug (Krankengeldbezug) die Leasingraten für zwei Fahrräder zu tragen sind; zudem wird die Wirksamkeit einzelner Klauseln des entsprechenden Nutzungsüberlassungsvertrages bestritten.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Es geht um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Kläger die vollständige Vergütung für August 2022 zu zahlen, obwohl in diesem Zeitraum wegen des Ablaufs der Entgeltfortzahlung Krankengeld bezogen wurde. Gleichzeitig besteht Streit über die Frage, wer die Leasingraten für zwei Fahrräder im Rahmen des „JobRad-Modells“ zu tragen hat, die über eine vertraglich vereinbarte Entgeltumwandlung finanziert wurden.
- Kern des Rechtsstreits: Entscheidend ist, ob die Arbeitgeberin die vollständige Vergütung zu leisten hat oder ob ihre zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, basierend auf der Kostenübernahme der Leasingraten während des Zeitraums ohne Entgeltbezug, wirksam ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, die Kosten des Berufungsverfahrens sind vom Kläger zu tragen, und die Revision wurde nicht zugelassen.
- Folgen: Das Urteil bestätigt das vorherige Urteil des Arbeitsgerichts Aachen, wodurch der Kläger keinen Anspruch auf die vollständige Vergütung erhält. Zudem muss der Kläger die im Berufungsverfahren entstandenen Kosten übernehmen, und es besteht keine Möglichkeit weiterer Rechtsmittel.
Der Fall vor Gericht
Kölner Landesarbeitsgericht stärkt Rechte der Arbeitgeber bei JobRad-Modellen und Gehaltsumwandlung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 6 Sa 552/23) eine wichtige Entscheidung zum Thema JobRad und Gehaltsumwandlung getroffen. Im Kern des Falls stand die Frage, wer die Leasingraten für ein Dienstfahrrad tragen muss, wenn ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Krankengeld keine Gehaltsumwandlung vornehmen kann. Das Gericht wies die Berufung eines klagenden Arbeitnehmers zurück und bestätigte damit die Position des Arbeitgebers. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das beliebte JobRad-Modell nutzen.
Streitpunkt Gehaltszahlung und Fahrradleasingraten während Krankengeldbezug
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Forderung eines Arbeitnehmers nach vollständiger Auszahlung seines Gehalts für den Monat August 2022….