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Leasingraten Fahrrad – Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer – Zahlung vollständige Vergütung

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Ein Arbeitnehmer im Krankengeldbezug sah sich plötzlich mit der Frage konfrontiert, wer für die Leasingraten seines JobRads aufkommen muss, als die Gehaltsumwandlung ausfiel. Ein Kölner Gericht wies seine Klage ab und warf ein Schlaglicht auf die Risikoverteilung bei JobRad-Modellen: Wer trägt die Kosten, wenn der Lohn ausbleibt, aber das Rad weiterrollt? Das Urteil könnte die Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 552/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 18.07.2024 Aktenzeichen: 6 Sa 552/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert, dass die vollständige Vergütung für den Monat August 2022 gezahlt wird, ohne dass eine Gegenrechnung infolge des „JobRad-Modells“ vorgenommen wird. Beklagte: Als Arbeitgeberin beruft sich auf einen zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch und argumentiert, dass im Zeitraum ohne Entgeltbezug (Krankengeldbezug) die Leasingraten für zwei Fahrräder zu tragen sind; zudem wird die Wirksamkeit einzelner Klauseln des entsprechenden Nutzungsüberlassungsvertrages bestritten. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Kläger die vollständige Vergütung für August 2022 zu zahlen, obwohl in diesem Zeitraum wegen des Ablaufs der Entgeltfortzahlung Krankengeld bezogen wurde. Gleichzeitig besteht Streit über die Frage, wer die Leasingraten für zwei Fahrräder im Rahmen des „JobRad-Modells“ zu tragen hat, die über eine vertraglich vereinbarte Entgeltumwandlung finanziert wurden. Kern des Rechtsstreits: Entscheidend ist, ob die Arbeitgeberin die vollständige Vergütung


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