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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsüberschreitung – Feststellung der Fahrereigenschaft des Betroffenen

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Ein junger Mann trat aufs Gaspedal und nun vor Gericht: Was als kurze Fahrt enden sollte, wurde für ihn zum teuren Vergnügen. Geblitzt mit fast doppelter Geschwindigkeit, muss er nun tief in die Tasche greifen und seinen Führerschein abgeben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Stade Datum: 05.09.2023 Aktenzeichen: 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23) Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: 23-jähriger, wohnhaft in H., ledig und berufstätig; sanktioniert wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 68 km/h. Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber entschieden, ob die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung in einem angemessenen Verhältnis zu den verhängten Sanktionen (Geldbuße, Fahrverbot und Kostenverteilung) steht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Betroffene wird zu einer Geldbuße von 1.200,00 € verurteilt und ein Fahrverbot für 2 Monate angeordnet, das erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt – spätestens jedoch nach vier Monaten. Zudem ist ihm gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von 100,00 € zu zahlen (beginnend nach Rechtskraft des Urteils und jeweils bis zum 10. eines Monats; diese Regelung entfällt bei Rückständen von mehr als zwei Wochen). Er trägt außerdem die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.


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