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Geschwindigkeitsüberschreitung – Feststellung der Fahrereigenschaft des Betroffenen

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Ein junger Mann trat aufs Gaspedal und nun vor Gericht: Was als kurze Fahrt enden sollte, wurde für ihn zum teuren Vergnügen. Geblitzt mit fast doppelter Geschwindigkeit, muss er nun tief in die Tasche greifen und seinen Führerschein abgeben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23) | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Stade
  • Datum: 05.09.2023
  • Aktenzeichen: 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23)
  • Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Betroffener: 23-jähriger, wohnhaft in H., ledig und berufstätig; sanktioniert wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 68 km/h.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber entschieden, ob die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung in einem angemessenen Verhältnis zu den verhängten Sanktionen (Geldbuße, Fahrverbot und Kostenverteilung) steht.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Betroffene wird zu einer Geldbuße von 1.200,00 € verurteilt und ein Fahrverbot für 2 Monate angeordnet, das erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt – spätestens jedoch nach vier Monaten. Zudem ist ihm gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von 100,00 € zu zahlen (beginnend nach Rechtskraft des Urteils und jeweils bis zum 10. eines Monats; diese Regelung entfällt bei Rückständen von mehr als zwei Wochen). Er trägt außerdem die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
    • Begründung: Die Entscheidung stützt sich auf den nachgewiesenen, vorsätzlichen Verstoß, nämlich die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, und basiert auf der Anwendung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften.
  • Folgen: Der Betroffene muss die verhängte Geldbuße zahlen (gegebenenfalls in Raten), akzeptiert das Fahrverbot – das mit der amtlichen Verwahrung seines Führerscheins in Kraft tritt – und trägt die Verfahrenskosten sowie seine eigenen Auslagen.

Der Fall vor Gericht


Hohe Geldstrafe und Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitung: Amtsgericht Stade fällt Urteil

Das Amtsgericht Stade hat einen 23-jährigen Mann wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer empfindlichen Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Das Urteil, Aktenzeichen 36 OWi 2530 Js 16279/23 (193/23), datiert vom 5. September 2023, spricht den jungen Mann schuldig und setzt damit ein deutliches Zeichen gegen Raserei im Straßenverkehr.

Der Fall: Rasante Fahrt mit 138 km/h in der 70er-Zone

Dem Urteil zufolge ereignete sich der Vorfall am XX.XX.2022 um 20:49 Uhr auf der X in G., Kilometer XX in Fahrtrichtung C. Der Betroffene wurde dabei erwischt, wie er mit seinem PKW der Marke Nissan eine Geschwindigkeit von 138 km/h (nach Toleranzabzug) erreichte. Zulässig waren an dieser Stelle jedoch lediglich 70 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war durch das Verkehrszeichen 274, welches den Beginn einer solchen Beschränkung signalisiert, ordnungsgemäß und in ausreichendem Abstand von über 500 Metern zur Messstelle aufgestellt. Der Fahrer hatte dieses Schild demnach unzweifelhaft passiert….


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