Das Wichtigste in Kürze
Gericht: LG Bielefeld
Datum: 20.09.2023
Aktenzeichen: 8 O 140/17
Verfahrensart: Erbrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Nachlass- und Immobilienaufteilung
Rechtsbereiche: Erbrecht, Immobilienrecht
Beteiligte Parteien:
Partei, die am 30. Mai 1972 ein Hausgrundstück in der D. Straße xx in E. erworben hat und geltend macht, dass elterliche Unterstützung sowie mündliche Zusagen belegen, dass dieses Objekt für sie bestimmt war.
Partei, die im gemeinschaftlichen Testament der Eltern als Erbin des Hausgrundstücks in der H. Straße xx in E. eingesetzt wurde, wobei das Testament vorsieht, dass ein etwaiger Mehrwert als Vorausvermächtnis ohne Ausgleichspflicht gewährt wird.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die einzigen Abkömmlinge eines verstorbenen Ehepaars streiten um erbrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Nachlass. Einer der Parteien erwarb 1972 ein Hausgrundstück, dessen Erwerb und Finanzierung sowie die elterliche Unterstützung umstritten sind, während ein Gemeinschaftliches Testament vorsieht, dass das andere Kind ein anderes Hausgrundstück als Alleineigentum erhält.
Kern des Rechtsstreits: Es wird kontrovers erörtert, ob die mündlichen Äußerungen der Eltern – wonach ein Haus für eines ihrer Kinder vorgesehen war – die verbindliche testamentarische Regelung zur Nachlassaufteilung beeinflussen können oder ob diese uneingeschränkt zu gelten hat.
Was wurde entschieden?