Nachbarschaftsstreitigkeiten fangen oft klein an – und enden nicht selten vor Gericht. Ein aktueller Fall um simple Bohrlöcher in einer Reihenhauswand zeigt, wie schnell aus einer vermeintlichen Lappalie ein handfester Konflikt werden kann, der bis zum Bundesgerichtshof eskaliert. Dieses Urteil betrifft uns alle, die wir in Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen leben, und klärt endlich die Frage: Wann ist Bohren an der Wand zum Nachbarn erlaubt – und wann absolut tabu?
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Streitpunkt Bohren: Wer im Reihenhaus wohnt, kennt das Problem: Darf ich einfach in die Wand zum Nachbarn bohren? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) liefert wichtige Antworten.
Entscheidend ist die Wandart: Ob Bohren erlaubt ist, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine Grenzwand oder eine Nachbarwand handelt.
Grenzwand = „Meine“ Wand an der Grenze: Sie steht auf Ihrem Grundstück und gehört Ihnen allein, auch wenn sie direkt an der Grundstücksgrenze steht. Ihr Nachbar hat hier grundsätzlich kein Nutzungsrecht ohne Ihre Erlaubnis. Bohren ohne Erlaubnis ist tabu!
Nachbarwand = „Gemeinsame“ Wand auf der Grenze: Sie steht auf der Grundstücksgrenze und gehört beiden Nachbarn gemeinsam. Hier dürfen beide Seiten die Wand nutzen, solange der Nachbar nicht beeinträchtigt wird. Bohren auf Ihrer Seite ist hier eher möglich, aber Rücksichtnahme wichtig.
Vor dem Bohren prüfen und fragen: Klären Sie, um welche Wandart es sich handelt. Im Zweifel: Immer zuerst den Nachbarn fragen und Erlaubnis einholen!
Kommunikation ist der Schlüssel: Offene Gespräche mit den Nachbar[…]