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Verkehrsunfall – Umsatzsteuerabzug auf merkantile Wertminderung

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Nach einem Unfall geraten Geschädigte und Versicherungen oft in einen zähen Ringkampf um Entschädigung. Ein aktuelles Urteil stärkt nun die Rechte von Unfallopfern, denen Versicherungen unberechtigt die Zahlung verweigern wollen, und befeuert die Auseinandersetzung neu. Es geht um mehr als Blechschäden – es geht um bares Geld und die Frage, wer die Zeche zahlt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 130 C 409/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Celle Datum: 27.09.2023 Aktenzeichen: 130 C 409/23 (8.1) Verfahrensart: Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Partei, die mit ihrem Fahrzeug im Unfall beschädigt wurde und Schadenersatz unter Berufung auf ein Gutachten über Reparaturkosten und Wertminderung fordert Beklagte: Partei, deren versichertes Fahrzeug den Unfall verursacht hat und zur Zahlung von Schadenersatz sowie Zinsen verurteilt wird Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 21.11.2022, als das von der Beklagten versicherte Fahrzeug mit dem Fahrzeug der Klägerin kollidierte. Die Klägerin beauftragte ein Ingenieurbüro, das Reparaturkosten und eine Wertminderung ermittelte. Die Haftung war im Grunde unbestritten. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, in welchem Umfang der Schadenersatzanspruch der Klägerin – einschließlich Zinsen auf bestimmte Teilsummen – gerechtfertigt ist, während andere Teile der Forderung abgewiesen wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, 760,54 € nebst Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2023) zu zahlen sowie weitere Zinsen (ebenfalls 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz


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