Nach einem Unfall entbrannte ein erbitterter Streit um jeden Cent: Bergungskosten, Nutzungsausfall, sogar Handykosten landeten vor Gericht. Wer zahlt am Ende die Zeche für Blechschaden und entgangene Mobilität? Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 209/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 25.09.2023 Aktenzeichen: 12 U 209/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess Rechtsbereiche: Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger legte Berufung ein, um das Versäumnisurteil einer früheren Entscheidung des Landgerichts Potsdam teilweise aufheben zu lassen und die Zahlung von insgesamt 988,90 € nebst Zinsen zu erwirken. Beklagte: Die Beklagten, gegen die die Klage gerichtet war, werden als Gesamtschuldner zur Zahlung der festgesetzten Geldbeträge verurteilt; ihre weitergehenden Berufungsanträge wurden zurückgewiesen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam Berufung eingelegt. Das Urteil sieht vor, dass die Beklagten als Gesamtschuldner bestimmte Zahlungsverpflichtungen – unterteilt in Beträge mit unterschiedlichen Zinsbeginn – übernehmen müssen, während die weitergehende Klage abgewiesen bleibt. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, in welchem Umfang Zahlungsverpflichtungen der Beklagten zur Zahlung der beanstandeten Beträge begründet sind und wie die Kosten des Verfahrens zwischen den Parteien aufzuteilen sind. Was wurde entschieden? Entscheidung:
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Beschuldigter im Verdacht des Drogenhandels muss Fingerabdrücke für die Entsperrung seines Mobiltelefons abgeben. Beschuldigter im Drogenhandel hat keinen Erfolg bei der Beschwerde gegen die Anordnung zur Abnahme und Nutzung seiner Fingerabdrücke zur Entsperrung seines Mobiltelefons. Das Amtsgericht Ravensburg hatte die Abnahme und Nutzung der Fingerabdrücke zum Zwecke der Entsperrung seines […]