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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz wegen eines verpassten Fluges

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Ein Traumurlaub in der Sonne endete für eine Familie am Kölner Flughafen im Chaos, als sie ihren Flug nach Fuerteventura verpasste. Schuld daran sollen lange Warteschlangen an der Sicherheitskontrolle gewesen sein, doch das Gericht sah die Sache anders. Wer trägt die Verantwortung, wenn Urlaubspläne an der Sicherheitskontrolle scheitern? Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 95/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Köln Datum: 26.09.2023 Aktenzeichen: 5 O 95/23 Verfahrensart: Zivilverfahren (Schadensersatzklage wegen eines verpassten Fluges) Rechtsbereiche: Zivilrecht, Reiserecht, Luftverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert Schadensersatz wegen eines verpassten Fluges; buchte eine Pauschalreise für sich und zwei Mitreisende; machte geltend, dass durch Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle der Flug verpasst wurde. Beklagte: Organisiert die Sicherheitskontrolle am Flughafen; beauftragt einen externen Sicherheitsdienstleister, der durch Polizeibeamte der Bundespolizei überwacht wird; weist eine Haftungsbegründende Pflichtverletzung zurück. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin reiste mit zwei Begleitpersonen auf einer gebuchten Pauschalreise; für den 09.07.2022 war ein Flug von F. nach Fuerteventura geplant, der ab 17:05 Uhr starten sollte; trotz frühzeitiger Anreise (3 Stunden vor Boarding) verpassten die Reisenden den Flug, nachdem an der Sicherheitskontrolle Wartezeiten von maximal 56 Minuten (durchschnittlich 26 Minuten) auftraten. Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob die Organisation der Sicherhei


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