Im Vereinsheim eskalierte ein Pachtstreit auf unappetitliche Weise: Statt friedlicher Eintracht flogen wüste Beschimpfungen und Kothaufen-Emojis. Nun zog ein Gericht die Reißleine und warf den Pächter kurzerhand raus – verbale Entgleisungen haben ihren Preis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 75/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Frankenthal Datum: 26.09.2023 Aktenzeichen: 6 O 75/23 Verfahrensart: Räumungsklage im Rahmen eines Pachtvertrags Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Pachtrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer der Vereinsgaststätte, der Herausgabeansprüche aus dem Pachtvertrag geltend macht. Beklagter: Pächter des Pachtobjekts, der zur Räumung und Herausgabe des Objekts inklusive Inventar und Wohnung verurteilt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Am 15.10.2020 schlossen die Parteien einen Pachtvertrag über eine Vereinsgaststätte zuzüglich Inventar und einer als Werkswohnung ausgewiesenen Wohnung ab. Laut Vertrag war vereinbart, dass bei Beendigung des Pachtverhältnisses das Pachtobjekt vollständig einschließlich der mitverpachteten Räume und Gegenstände an den Eigentümer herauszugeben ist. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die vertragliche Verpflichtung des Beklagten, das Pachtobjekt samt sämtlicher zugehöriger Räume, Inventar und Wohnung nach Vertragsende herauszugeben. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Herausgabe des Pachtobjekts inklusive aller zugehörigen Räume, des Inventars und der Wohnung. Zudem trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in H
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Köln Az: 9 U 51/06 Urteil vom 03.07.2007 Vorinstanz: LG Aachen – Az.: 9 O 355/05 In dem Rechtsstreit hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 22.05.2007 f ü r R e c h t e r k a n n t : Auf […]