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Kaufpreiszahlungspflicht bei Weiterleitung eines Pakets?

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Ein lukratives Jobangebot entpuppt sich als Albtraum: Eine Paketagentin wird zur Kasse gebeten, weil sie unwissentlich in eine Betrugsmasche verwickelt wurde. Ein unbezahltes iPhone bringt nun unerwartete Post vom Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 209 C 33/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Charlottenburg Datum: 29.09.2023 Aktenzeichen: 209 C 33/23 Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Partei, die am 23. November 2020 ein Apple iPhone 12 Mini 256 GB bestellte und infolge einer fehlgeschlagenen PayPal-Zahlung den Kaufpreis nebst Zinsen sowie weitere Kosten forderte. Beklagte: Die Partei, deren Anschrift als Rechnungs- und Lieferadresse genutzt wurde. Sie war vertraglich mit einer vermeintlichen russischen Firma als Paketagentin verbunden und hatte ihrer Auftraggeberin nicht zugestimmt, Bestellungen unter ihrem Namen aufzugeben. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Apple iPhone 12 Mini 256 GB wurde am 23. November 2020 bestellt, wobei die Anschrift der Beklagten als Rechnungs- und Lieferadresse gewählt wurde. Da die per PayPal getätigte Zahlung scheiterte, entstand ein Zahlungsanspruch. Zudem stellte die Beklagte fest, dass ihre russische Vertragspartnerin unbefugt Bestellungen unter ihrem Namen aufgegeben hatte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwieweit die Beklagte für den Kaufpreis des nicht bezahlten iPhones haftbar gemacht werden kann, obwohl sie ihrer Auftraggeberin niemals die Ermächtigung erteilt hatte, unter ihrem Namen zu bestellen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte, an die Klägerin 944,55 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2021 sowie weitere Kosten für vorgerichtliche


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