Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschäftskraftfahrzeugnutzung – private Nutzung – Intransparenz im Arbeitsvertrag

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein lukratives Extra wird zum Zankapfel: Was passiert, wenn der Firmenwagen plötzlich wieder zurück muss? Ein Positionswechsel in der Firma wurde für einen Arbeitnehmer zum bitteren Erwachen, als der Chef den Dienstwagen einkassierte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Ca 1815/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Dortmund Datum: 26.09.2023 Aktenzeichen: 5 Ca 1815/23 Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Klage (Streit um den Anspruch auf private Nutzung eines Geschäftskraftfahrzeugs) Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, der seit 2009 beschäftigt ist und geltend macht, dass ihm eine private Nutzung seines Dienstkraftfahrzeugs über den 31.12.2023 hinaus zusteht. Beklagte: Arbeitgeberin, die sich auf vertragliche Regelungen beruft und die Auffassung vertritt, dass kein Anspruch auf private Nutzung über den genannten Zeitpunkt besteht. Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer erhielt im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Geschäftskraftfahrzeug zur privaten Nutzung mit einem monatlichen geldwerten Vorteil von 1.119,00 EUR. Streitpunkt ist, ob dieser Anspruch über den 31.12.2023 hinaus fortbesteht. Kern des Rechtsstreits: Ob aus den bestehenden arbeitsvertraglichen und ergänzenden Vereinbarungen ein Anspruch zur Weiterführung der privaten Nutzung des Dienstwagens nach dem 31.12.2023 ableitbar ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; der Arbeitnehmer trägt die Kosten des Rechtsstreits; der Streitwert wurde auf 40.284,00 EUR festgesetzt. Folgen: Das Urteil bedeutet, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine fortgesetzte private Nutzung des Geschäftskraftfahrzeugs


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv