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Fristlose hilfsweise fristgerechte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

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Ein Produktionsleiter im Visier: War die Firma seiner Frau sein geheimes Schlachtfeld gegen den eigenen Arbeitgeber? Ein Kölner Gericht musste entscheiden, ob hinter dem Vorwurf des Wettbewerbsverstoßes mehr als nur heiße Luft steckt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 623/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 06.11.2024 Aktenzeichen: 4 Sa 623/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht (Streit um Kündigung, Auskunftsanspruch und Auflösungsantrag) Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Produktionsleiter, geboren 1980 und seit 01.05.2010 bei dem Arbeitgeber beschäftigt, der im Rechtsstreit die Wirksamkeit der Kündigung sowie seinen geltend gemachten Auskunftsanspruch verteidigt. Beklagte: Arbeitgeber, der Teil eines amerikanischen A-Konzerns ist und hochwertige Kabelsysteme für die Medizin-, Industrie- und Wehrtechnik herstellt; er sprach am 22.03.2023 eine Kündigung aus, stellte einen Auflösungsantrag und legte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg ein. Um was ging es?


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