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Fahrerlaubnisneuerteilung – Löschung einer Eintragung im Fahreignungsregister

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Einmal Drogen, immer Drogen? Ein Gericht in Berlin hat nun entschieden, dass Jugendsünden im Straßenverkehr nicht zwangsläufig ein lebenslanges Fahrverbot bedeuten dürfen. Über 20 Jahre nach einer Drogenfahrt kämpft ein Mann um seinen Führerschein – und zwingt die Behörden, genauer hinzusehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 K 187/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Berlin
  • Datum: 27.09.2023
  • Aktenzeichen: 4 K 187/23
  • Verfahrensart: Widerspruchsverfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Antragsteller, geboren 1976, der die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B begehrt. Zuvor wurde ihm 1997 eine Fahrerlaubnis (Klasse 3) erteilt, doch nach einem positiven Drogentest und dem Geständnis regelmäßigen Drogenkonsums (Methadon und Heroin) kam es zu einer negativen behördlichen Entscheidung.
    • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: Behörde, die durch ihren Bescheid vom 20. März 2023 – in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Juni 2023 – den Antrag des Klägers abgelehnt hatte und nun mit dem Urteil verpflichtet wird, unter Beachtung der richterlichen Rechtsauffassung neu zu bescheiden.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B. Nachdem er 1997 eine Fahrerlaubnis erhalten hatte, geriet seine Eignung infolge eines positiven Drogentests und geständigten Drogenkonsums in Zweifel, was zu einem negativen Bescheid der Behörde führte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wird strittig, ob der ursprüngliche Bescheid den gesetzlichen Vorgaben entspricht und inwiefern der Antrag des Klägers unter Berücksichtigung der richterlichen Rechtsauffassung neu zu bescheiden ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Urteil hebt den Bescheid des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vom 20. März 2023 (in Form des Widerspruchsbescheids vom 8. Juni 2023) auf und verpflichtet die Behörde, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B neu zu entscheiden. Zudem wird die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren als notwendig erklärt. Die Behörde trägt die Kosten des Verfahrens, und das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Es besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abzuwenden.
    • Folgen: Die Behörde muss das Verfahren erneut durchführen und einen neuen Bescheid erlassen, der den richterlichen Maßstäben entspricht. Zudem trägt sie die entstandenen Kosten, was Auswirkungen auf die Kostenlastverteilung und die Durchsetzbarkeit ähnlicher Entscheidungen hat.

Der Fall vor Gericht


Gericht kippt Ablehnung der Fahrerlaubnis-Neuerteilung: Drogenvergangenheit nach Jahrzehnten nicht mehr pauschal relevant

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 4 K 187/23) das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) dazu verpflichtet, einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erneut zu prüfen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, inwieweit eine mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegende Drogenfahrt und damit verbundene Eintragungen im Fahreignungsregister noch für die Beurteilung der aktuellen Fahreignung eines Antragstellers relevant sein dürfen….


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