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BGH-Beschluss: Wider­rufs­be­leh­rung ohne Telefonnummer zulässig?

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Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass Online-Händler in ihrer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angeben müssen – Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen, um das 14-tägige Widerrufsrecht zu aktivieren. Diese Entscheidung entlastet die Händler, ohne den Verbraucherschutz für Käufer zu beeinträchtigen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche praktischen Auswirkungen das Urteil für beide Seiten hat.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Verbraucher haben beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.
  • Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zumindest eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse enthalten.
  • Der BGH hat entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich ist.
  • Im konkreten Fall eines Neuwagenkaufs wurde der Widerruf wegen fehlender Telefonnummer abgelehnt.
  • Für Händler gilt: Auch wenn eine Telefonnummer nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann deren Angabe das Vertrauen der Kunden stärken und die Kommunikation erleichtern.

Widerruf ohne Telefonnummer? Was Sie zum Widerrufsrecht und einer aktuellen BGH-Entscheidung wissen müssen

Haben Sie sich jemals gefragt, was eigentlich passiert, wenn Sie etwas online bestellen und es dann doch nicht haben möchten? Oder ob Sie ein Recht haben, Ihre Bestellung einfach so zurückzuschicken? Gerade beim Online-Shopping, bei dem man die Ware nicht in die Hand nehmen und genau prüfen kann, bevor man sie kauft, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Verbraucher hat. Ein besonders wichtiges Recht ist das Widerrufsrecht. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, einen online abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, also rückgängig zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie als Käufer nicht benachteiligt werden, weil Sie die Ware vor dem Kauf nicht in Augenschein nehmen konnten, wie es im Laden möglich wäre. Damit Ihr Widerrufsrecht aber auch wirklich greift, müssen Online-Händler Sie korrekt über dieses Recht informieren. Diese Information nennt man Widerrufsbelehrung. Und genau um eine Frage rund um diese Widerrufsbelehrung ging es in einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dem höchsten deutschen Zivilgericht. Konkret ging es darum, ob Online-Händler in dieser Belehrung unbedingt ihre Telefonnummer angeben müssen oder ob andere Kontaktmöglichkeiten ausreichen. Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, worum es in dieser Entscheidung geht, was das Widerrufsrecht überhaupt bedeutet und was Sie als Verbraucher beim Online-Shopping beachten sollten. Wir verzichten dabei weitgehend auf juristische Fachsprache und erklären die wenigen unvermeidlichen Fachbegriffe einfach und klar.

Das Wichtigste zuerst: Was ist ein Fernabsatzvertrag und was bedeutet Widerrufsrecht?

Bevor wir uns mit dem Urteil des BGH beschäftigen, ist es wichtig, zwei grundlegende Begriffe zu klären, die im Zusammenhang mit Online-Shopping und Verbraucherrechten immer wieder auftauchen: Fernabsatzvertrag und Widerrufsrecht.

Fernabsatzvertrag – Einkaufen ohne direkten Kontakt

Ein Fernabsatzvertrag ist, vereinfacht gesagt, ein Vertrag, der ohne persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt. Das bedeutet, dass der Kauf über Kommunikationsmittel abgewickelt wird, die eine räumliche Trennung zwischen den Vertragspartnern ermöglichen….


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