Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass Online-Händler in ihrer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angeben müssen – Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen, um das 14-tägige Widerrufsrecht zu aktivieren. Diese Entscheidung entlastet die Händler, ohne den Verbraucherschutz für Käufer zu beeinträchtigen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche praktischen Auswirkungen das Urteil für beide Seiten hat.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Verbraucher haben beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zumindest eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse enthalten.
Der BGH hat entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich ist.
Im konkreten Fall eines Neuwagenkaufs wurde der Widerruf wegen fehlender Telefonnummer abgelehnt.
Für Händler gilt: Auch wenn eine Telefonnummer nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann deren Angabe das Vertrauen der Kunden stärken und die Kommunikation erleichtern.
Widerruf ohne Telefonnummer? Was Sie zum Widerrufsrecht und einer aktuellen BGH-Entscheidung wissen müssen
Haben Sie sich jemals gefragt, was eigentlich passiert, wenn Sie etwas online bestellen und es dann doch nicht haben möchten? Oder ob Sie ein Recht haben, Ihre Bestellung einfach so zurückzuschicken? Gerade beim Online-Shopping, bei dem man die Ware nicht in die Hand nehmen und genau prüfen kann, bevor man sie kauft, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Verbraucher hat. Ein besonders wichtiges Recht ist das Widerrufsrecht.
Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, einen online abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, also rückgängig zu machen. Damit soll sich[…]