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Vorgetäuschter Eigenbedarf – So schützen Sie Ihre Rechte als Mieter

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Eine Eigenbedarfskündigung muss nicht das Ende Ihrer Mietzeit bedeuten. Oftmals steckt hinter der vermeintlichen Notwendigkeit des Vermieters eine gezielte Täuschung. Erkennen Sie die Alarmsignale und wehren Sie sich gegen unberechtigte Kündigungen. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Strategien können Sie Ihr Zuhause schützen und Ihr Recht auf Wohnraum wahren. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist eine rechtswidrige Kündigungspraxis, gegen die Mieter mit Beweissicherung und rechtlichen Mitteln vorgehen können. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Vorgetäuschter Eigenbedarf: Die wichtigsten Informationen im Überblick Definition: Vorgetäuschter Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter eine Kündigung mit Eigenbedarf begründet, obwohl er oder die angegebene Person die Wohnung tatsächlich nicht nutzen will. Der Täuschungsvorsatz muss bereits bei der Kündigung vorliegen. Alarmsignale erkennen: Kündigung erfolgt kurz nach Streit oder abgelehnter Mieterhöhung Unklare, widersprüchliche oder unplausible Begründung des Eigenbedarfs Ausweichendes Verhalten des Vermieters bei Nachfragen Frühere Eigenbedarfskündigungen bei anderen Mietern Rechte als Mieter: Widerspruch gegen die Kündigung einlegen (spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist) Auskunftsanspruch zu detaillierten Informationen über den behaupteten Eigenbedarf Prüfung auf formelle Fehler in der Kündigung Beweissicherung: Leerstand der Wohnung nach Auszug dokumentieren (Fotos, Zeugenaussagen) Immobilienanzeigen für die Wohnung als Beweismittel sichern Aussagen von Nachbarn, Handwerkern oder anderen Zeugen sammeln Schadensersatzansprüche bei nachgewiesenem vorgetäuschten Eigenbedarf


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