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Vorgetäuschter Eigenbedarf – So schützen Sie Ihre Rechte als Mieter

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Eine Eigenbedarfskündigung muss nicht das Ende Ihrer Mietzeit bedeuten. Oftmals steckt hinter der vermeintlichen Notwendigkeit des Vermieters eine gezielte Täuschung. Erkennen Sie die Alarmsignale und wehren Sie sich gegen unberechtigte Kündigungen. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Strategien können Sie Ihr Zuhause schützen und Ihr Recht auf Wohnraum wahren.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Definition: Vorgetäuschter Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter eine Kündigung mit Eigenbedarf begründet, obwohl er oder die angegebene Person die Wohnung tatsächlich nicht nutzen will. Der Täuschungsvorsatz muss bereits bei der Kündigung vorliegen.
  • Alarmsignale erkennen:
    • Kündigung erfolgt kurz nach Streit oder abgelehnter Mieterhöhung
    • Unklare, widersprüchliche oder unplausible Begründung des Eigenbedarfs
    • Ausweichendes Verhalten des Vermieters bei Nachfragen
    • Frühere Eigenbedarfskündigungen bei anderen Mietern
  • Rechte als Mieter:
    • Widerspruch gegen die Kündigung einlegen (spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist)
    • Auskunftsanspruch zu detaillierten Informationen über den behaupteten Eigenbedarf
    • Prüfung auf formelle Fehler in der Kündigung
  • Beweissicherung:
    • Leerstand der Wohnung nach Auszug dokumentieren (Fotos, Zeugenaussagen)
    • Immobilienanzeigen für die Wohnung als Beweismittel sichern
    • Aussagen von Nachbarn, Handwerkern oder anderen Zeugen sammeln
  • Schadensersatzansprüche bei nachgewiesenem vorgetäuschten Eigenbedarf:
    • Umzugskosten und Renovierungskosten
    • Mietdifferenz für bis zu 3,5 Jahre
    • Maklergebühren und Wohnungssuchkosten
    • Unter Umständen Rückkehrrecht in die ursprüngliche Wohnung
  • Rechtliche Schritte:
    • Frühzeitig Fachanwalt für Mietrecht konsultieren
    • Bei eindeutigen Hinweisen: Klage auf Schadensersatz möglich
    • Bei schwerem Täuschungsvorsatz: Strafanzeige wegen Betrugs möglich
  • Beweislast: Der Mieter muss den vorgetäuschten Eigenbedarf nachweisen – sammeln Sie daher sorgfältig alle Indizien und Beweise.

Eigenbedarfskündigung erhalten? – Verdacht auf Täuschung erkennen

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten und spüren ein ungutes Gefühl? Vielleicht fragen Sie sich, ob der angegebene Eigenbedarf des Vermieters wirklich berechtigt ist. Der Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf kann viele Mieter verunsichern – besonders wenn die Kündigung überraschend oder unter komischen Umständen erfolgt. Doch wie erkennen Sie, ob tatsächlich etwas nicht stimmt? Lesen Sie weiter, um Klarheit zu gewinnen.

Wann Eigenbedarf „vorgetäuscht“ ist: Definition und Abgrenzung

Der Begriff „vorgetäuschter Eigenbedarf“ beschreibt eine Situation, in der der Vermieter Sie als Mieter bewusst mit falschen Angaben täuscht, um Sie zum Auszug zu bewegen. Hierbei behauptet der Vermieter, er oder eine ihm nahestehende Person benötigen die Wohnung, obwohl dies tatsächlich gar nicht der Fall ist. Der Täuschungsvorsatz des Vermieters steht dabei im Zentrum: Es reicht nicht, dass der Eigenbedarf später entfällt – der Vermieter muss bereits zum Zeitpunkt der Kündigung vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben.

Abgrenzung zum „echten“ Eigenbedarf

Ein echter Eigenbedarf liegt gemäß § 573 Abs. 2 Nr….


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