Zum vorliegenden Urteil Az.: 46 O 312/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Berlin Datum: 04.10.2023 Aktenzeichen: 46 O 312/21 Verfahrensart: Schadensersatzklage im Verkehrsrecht Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftpflichtrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Kfz-Händler, der Schadensersatzansprüche geltend macht, weil sein parkendes Mercedes-Benz-Fahrzeug am Unfalltag beschädigt wurde. Er stützt seine Ansprüche u.a. auf ein Schadensgutachten, das ihm am 27.02.2021 in Rechnung gestellt wurde. Beklagte (Fahrzeughalterin): Verfügt über ein haftpflichtversichertes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 188.252 km, in dessen Zusammenhang der behauptete Unfall stattgefunden haben soll. Beklagte (Fahrer des Fahrzeugs): Wird verantwortlich gemacht, da er durch ein Ausweichmanöver, um einem entgegenkommenden Radfahrer auszuweichen, den Unfall verursacht haben soll. Um was ging es? Sachverhalt: Am 26.02.2021, gegen 22:30 Uhr, soll das Fahrzeug der Klägerin, das auf der Straße in Berlin geparkt war, durch einen Zusammenstoß mit einem haftpflichtversicherten Fahrzeug beschädigt worden sein. Der Kläger fordert neben Reparaturkosten in Höhe von 8.405,60 € netto auch eine Wertminderung von 3.900 €, Erstattung der Gutachterkosten (1.050 € netto) sowie eine Auslagenpauschale von 20 €. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die behaupteten Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall – insbesondere im Hinblick auf die behauptete Unfallherbeiführung durch ein Ausweichmanöver – ausreichend begründet sind. Was wurde e
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Koblenz, Urteil vom 18.02.2014 Az.: 1 HK O 109/13 1. Die Beklagte wird verurteilt, eine Auseinandersetzungsbilanz der … GmbH auf den 31.12.2012 zu erstellen und dem Kläger zu übermitteln. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000 […]