Homeoffice ist für viele Menschen in Deutschland längst Alltag. Doch was passiert, wenn es im Arbeitszimmer plötzlich kalt wird und beim Versuch, die Heizung zu reparieren, ein Unfall geschieht? Zahlt dann die gesetzliche Unfallversicherung? Genau diese Frage hat das Bundessozialgericht (BSG), Deutschlands höchstes Gericht für Sozialrecht, in einem aktuellen Urteil entschieden – und zwar zugunsten der Arbeitnehmer im Homeoffice. Das Bundessozialgericht entschied, dass Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle gelten, wenn sie bei Tätigkeiten zur Schaffung oder Aufrechterhaltung eines arbeitsgerechten Umfelds entstehen. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Arbeitsunfall im Homeoffice: Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass auch Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfall gelten, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Konkreter Fall: Ein selbstständiger Busunternehmer erlitt schwere Verletzungen durch eine Verpuffung im Heizkessel, als er die Heizung im Zusammenhang mit seinem Homeoffice reparieren wollte. Vorherige Urteile: Sozialgericht München und Bayerisches Landessozialgericht sahen den Unfall als private Angelegenheit und lehnten den Versicherungsschutz ab. BSG-Entscheidung: Das BSG stellte klar, dass der Versuch, eine angenehme Arbeitsumgebung im Homeoffice herzustellen, als „unternehmensdienliche“ Tätigkeit gilt und somit versichert ist. Begriff „unternehmensdienlich“: Tätigkeiten, die der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen – etwa Einrichtung des Arbeitsplatzes, Reparatur technischer Probleme oder Anpassung der Raumtemperatur – sind versichert. Auswirkungen: Das Urteil verbessert den Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige im Homeoffice und sorgt für me
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: I ZR 88/05 Urteil vom 20.09.2007 Leitsatz: Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines […]