Ein Urlaubsparadies entpuppt sich als Baustelle – statt Erholung gab es ohrenbetäubenden Lärm. Nun zwang ein Gericht den Reiseveranstalter zur Kasse, weil der Traumurlaub zum Albtraum wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 240 C 4152/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Nürnberg Datum: 02.10.2023 Aktenzeichen: 240 C 4152/23 Verfahrensart: Zivilklage auf Minderungs- und Schadensersatzansprüche aus Pauschalreise Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Reisender, der für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise buchte und aufgrund von Baulärmbelästigung Minderungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht. Reiseunternehmen: Anbieter der Pauschalreise, der auf die Beschwerde mit dem Hinweis auf eine Notreparatur an einer Toilette reagierte und als Ausgleich einen Gutschein für den Spa-Bereich sowie eine Flasche Cava anbot. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger buchte eine Pauschalreise vom 05.01.2023 bis 02.02.2023, inklusive Zug, Flug, sowie Transferleistungen. Am 13.01.2023 meldete er Baulärm beim Kundenservice. Das Reiseunternehmen führte aus, dass es sich um eine Notreparatur einer Toilette handelte, und offerierte daraufhin einen Gutschein sowie eine Flasche Cava, was der Kläger ablehnte. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die angebotene Kompensation den Minderungs- und Schadensersatzansprüchen des Klägers genügt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklag
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Dillenburg, Az.: 5 C 397/15, Urteil vom 08.02.2016 Die Klage wird abgewiesen Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die durch den Beitritt der Streitverkündeten verursachten Kosten zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe Von der Darstellung eines Tatbestandes wird abgesehen, § 313 a Abs. 1 S. […]