Ein Urlaubsparadies entpuppt sich als Baustelle – statt Erholung gab es ohrenbetäubenden Lärm. Nun zwang ein Gericht den Reiseveranstalter zur Kasse, weil der Traumurlaub zum Albtraum wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 240 C 4152/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Nürnberg
- Datum: 02.10.2023
- Aktenzeichen: 240 C 4152/23
- Verfahrensart: Zivilklage auf Minderungs- und Schadensersatzansprüche aus Pauschalreise
- Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Reisender, der für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise buchte und aufgrund von Baulärmbelästigung Minderungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht.
- Reiseunternehmen: Anbieter der Pauschalreise, der auf die Beschwerde mit dem Hinweis auf eine Notreparatur an einer Toilette reagierte und als Ausgleich einen Gutschein für den Spa-Bereich sowie eine Flasche Cava anbot.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger buchte eine Pauschalreise vom 05.01.2023 bis 02.02.2023, inklusive Zug, Flug, sowie Transferleistungen. Am 13.01.2023 meldete er Baulärm beim Kundenservice. Das Reiseunternehmen führte aus, dass es sich um eine Notreparatur einer Toilette handelte, und offerierte daraufhin einen Gutschein sowie eine Flasche Cava, was der Kläger ablehnte.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die angebotene Kompensation den Minderungs- und Schadensersatzansprüchen des Klägers genügt.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird zur Zahlung von 2.423 EUR nebst Zinsen (5 %-Punkte über dem Basiszinssatz ab 29.03.2023) sowie 280,60 EUR vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Der übrige Teil der Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden mit 13 % vom Kläger und 87 % von der Beklagten getragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger muss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorgehen.
- Folgen: Das Urteil verpflichtet das Reiseunternehmen zur Zahlung der festgesetzten Beträge, regelt die Kostenverteilung und bestimmt die Modalitäten der vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Der Fall vor Gericht
Reisepreisminderung wegen Baulärm: Gericht stärkt Rechte von Urlaubern
In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Nürnberg (Az.: 240 C 4152/23) vom 02.10.2023 wurde ein Reiseveranstalter zur Reisepreisminderung wegen erheblichen Baulärms während einer Pauschalreise verurteilt. Das Gericht sprach einem Urlauber eine Entschädigung von über 2.400 Euro zu und bestätigte damit die Rechte von Reisenden bei erheblichen Mängeln, die den Urlaub beeinträchtigen. Der Fall verdeutlicht, dass Reiseveranstalter nicht nur für die reine Durchführung der Reise, sondern auch für die Qualität des Urlaubserlebnisses haften und bei erheblichen Störungen, wie Baulärm, zur Rechenschaft gezogen werden können.
Hintergrund des Rechtsstreits: Lärmbelästigung trübt Urlaubserlebnis
Der Kläger hatte bei dem beklagten Reiseunternehmen eine Pauschalreise für sich und seine Ehefrau nach XXX gebucht. Die Reise, die vom 05.01.2023 bis zum 02.02.2023 dauerte, umfasste Flug, Transfer und Unterkunft und kostete ursprünglich 7.389,00 Euro, laut Beklagter später korrigiert auf 7.240,00 Euro. Bereits kurz nach Ankunft im Hotel wurde der Urlauber mit massivem Baulärm konfrontiert, der das Urlaubserlebnis erheblich beeinträchtigte….