Ein Kinderleben zwischen Stahl und Paragraphen: In Lüdinghausen prallte ein unachtsamer Junge gegen die Betriebsgefahr eines Autos. Wer trägt die Schuld, wenn ein Kind unbedarft auf die Straße läuft und ein Auto nicht rechtzeitig bremsen kann? Ein Urteil, das Eltern und Autofahrer gleichermaßen aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 142/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 25.06.2024 Aktenzeichen: I-7 U 142/23 Verfahrensart: Feststellungsklage auf Leistung von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fußgänger, der am 18.03.2021 in Lüdinghausen beim Überqueren der Fahrbahn von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt wurde und daher Schadensersatz für entstandene sowie zukünftig zu erwartende immaterielle und materielle Schäden fordert. Beklagte: Fahrzeugführende Partei, gegen die der Schadenersatzanspruch gerichtet ist und die sich gegen die vollständige Haftung wehrte – letztlich zur Ersatzleistung in Höhe von 25% verpflichtet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der junge Kläger, zum Tatzeitpunkt 10 Jahre und zwei Monate alt, wurde am 18.03.2021 als Fußgänger in Lüdinghausen von dem Fahrzeug der Beklagten erfasst, was zu erheblichen Verletzungen und damit verbundenen immateriellen sowie materiellen Schäden führte, die auch künftig fortbestehen können. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang die Beklagte für die durch den Verkehrsunfall entstandenen bzw. zukünftig entstehenden Schäden schadensersatzpflichtig ist – unter dem Vorbehalt, dass Anspr
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Gießen Az.: 3 O 22/02 Urteil vom 26.04.2002 Der Kläger begehrt Unterlassung angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens der Beklagten. Der Kläger ist Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und weiterer verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland. Seit dem 20.4.2001 ist er in der vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführten Liste nach § 4 UKlaG […]