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Verkehrsunfall – Fehlverhalten eines zehn Jahre alten Kindes – Betriebsgefahr

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Ein Kinderleben zwischen Stahl und Paragraphen: In Lüdinghausen prallte ein unachtsamer Junge gegen die Betriebsgefahr eines Autos. Wer trägt die Schuld, wenn ein Kind unbedarft auf die Straße läuft und ein Auto nicht rechtzeitig bremsen kann? Ein Urteil, das Eltern und Autofahrer gleichermaßen aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 142/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 25.06.2024
  • Aktenzeichen: I-7 U 142/23
  • Verfahrensart: Feststellungsklage auf Leistung von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Fußgänger, der am 18.03.2021 in Lüdinghausen beim Überqueren der Fahrbahn von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt wurde und daher Schadensersatz für entstandene sowie zukünftig zu erwartende immaterielle und materielle Schäden fordert.
  • Beklagte: Fahrzeugführende Partei, gegen die der Schadenersatzanspruch gerichtet ist und die sich gegen die vollständige Haftung wehrte – letztlich zur Ersatzleistung in Höhe von 25% verpflichtet wurde.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der junge Kläger, zum Tatzeitpunkt 10 Jahre und zwei Monate alt, wurde am 18.03.2021 als Fußgänger in Lüdinghausen von dem Fahrzeug der Beklagten erfasst, was zu erheblichen Verletzungen und damit verbundenen immateriellen sowie materiellen Schäden führte, die auch künftig fortbestehen können.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang die Beklagte für die durch den Verkehrsunfall entstandenen bzw. zukünftig entstehenden Schäden schadensersatzpflichtig ist – unter dem Vorbehalt, dass Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind – und ob hierfür eine Haftungsquote von 25% anzuwenden ist.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Urteil änderte das frühere Urteil dahingehend, dass festgestellt wurde, die Beklagte sei zur Zahlung sämtlicher immaterieller und materieller Schäden, die dem Kläger infolge des Unfalls entstanden sind bzw. noch entstehen werden, im Umfang von 25% zu verpflichten; der übrige Klageantrag wurde abgewiesen. Zudem trägt der Kläger 75% und die Beklagte 25% der Prozesskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei Sicherheitsleistungen in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages erbracht werden können, um die Vollstreckung abzuwenden.
  • Begründung: Die Entscheidung stützt sich auf die Prüfung des Unfallhergangs und der daraus resultierenden Schadensfolgen; die Haftungsquote von 25% wurde angesetzt, soweit Schadensersatzansprüche nicht auf Dritte, wie Sozialversicherungsträger, übergegangen sind.
  • Folgen: Die Beklagte muss für 25% der ermittelten immateriellen und materiellen Schäden aufkommen. Gleichzeitig werden die Kosten des Rechtsstreits zu überwiegendem Teil dem Kläger auferlegt, und das vorläufig vollstreckbare Urteil sichert die Möglichkeit, durch erbrachte Sicherheitsleistungen die Vollstreckung abzuwenden.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall in Lüdinghausen: Zehnjähriger bei Straßenüberquerung schwer verletzt

Am 18. März 2021 ereignete sich in Lüdinghausen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein damals zehn Jahre alter Junge schwerste Verletzungen erlitt. Der Junge wollte die B Straße zu Fuß überqueren und wurde dabei von einem PKW erfasst. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hatte sich in seinem Urteil vom 25. Juni 2024 (Az….


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