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Verhaltensbedingte Kündigung – Beleidigung eines Vorgesetzten als Psychopath

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

In einem hitzigen Wortgefecht fiel das Urteil „Psychopath“ – genug für eine Kündigung? Ein Lagerist zog vor Gericht und zwang seinen Arbeitgeber zum Umdenken. Nun stellt sich die Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und unzumutbarer Beleidigung am Arbeitsplatz? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 698/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: ArbG Nordhausen
  • Datum: 04.10.2023
  • Aktenzeichen: 2 Ca 698/22
  • Verfahrensart: Kündigungsschutzklage wegen verhaltensbedingter Kündigung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Arbeitnehmer: Der Mitarbeiter fordert die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde, und verlangt seine Weiterbeschäftigung als Lagerist zu einem Brutto-Monatsgehalt von 2.444,93 €.
  • Arbeitgeber: Das Unternehmen hatte die Kündigung ausgesprochen und berief sich dabei auf ein angeblich fehlerhaftes Verhalten des Mitarbeiters, insbesondere das Unterlassen der Ladungssicherung sowie unerlaubte Fotoaufnahmen von Privatgrundstücken.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Mitarbeiter war zunächst befristet und ab 01.06.2022 unbefristet angestellt. Als Lagerist übte er Aufgaben wie das Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Ladungssicherung aus. Der Arbeitgeber kündigte ihm mit Schreiben vom 22.09.2022, mit Wirksamkeitsbeginn ab 10.10.2022, aufgrund vorgeworfener Pflichtverletzungen.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die ordentliche Verhaltensbedingte Kündigung den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses tatsächlich beendet oder ob das Arbeitsverhältnis trotz der Kündigung weiterbesteht.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Arbeitsverhältnis wurde als fortbestehend erklärt – die Kündigung führt nicht zur Auflösung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeiter ab dem 10.10.2022 als Lagerist mit der bisherigen Bruttovergütung weiter zu beschäftigen. Weitergehende Ansprüche wurden abgewiesen; die Kosten des Verfahrens trägt der Arbeitgeber zu 80 % und der Mitarbeiter zu 20 %. Der Streitwert wurde auf 12.179,72 € festgesetzt.
  • Folgen: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter zu den vereinbarten Konditionen weiterbeschäftigen. Zudem wird durch die Kostenaufteilung und Streitwertfestsetzung die Praxis im Umgang mit ähnlichen Kündigungsstreitigkeiten untermauert.

Der Fall vor Gericht


Gericht kippt Kündigung nach „Psychopath“-Beleidigung: Arbeitsgericht Nordhausen stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Das Arbeitsgericht Nordhausen hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 2 Ca 698/22) entschieden, dass die Kündigung eines Lageristen unwirksam ist, der seinen Vorgesetzten im Rahmen eines Personalgesprächs als „Psychopathen“ bezeichnet hatte. Das Gericht gab damit der Klage des Arbeitnehmers gegen seine verhaltensbedingte Kündigung statt und verpflichtete den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und die Frage, wann eine verbale Entgleisung eine Kündigung rechtfertigen kann.

Eskalation im Personalgespräch: Vorwürfe wegen Ladungssicherung und Dienstwagenunfall als Auslöser

Dem Rechtsstreit vorangegangen waren mehrere Anhörungen des Lageristen durch seinen Arbeitgeber, einem Handelsunternehmen. Zunächst wurde dem Mitarbeiter vorgeworfen, Mängel bei der Ladungssicherung begangen und unerlaubt Fotos von Privatgrundstücken von Kunden angefertigt zu haben….


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