In einem hitzigen Wortgefecht fiel das Urteil „Psychopath“ – genug für eine Kündigung? Ein Lagerist zog vor Gericht und zwang seinen Arbeitgeber zum Umdenken. Nun stellt sich die Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und unzumutbarer Beleidigung am Arbeitsplatz? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 698/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: ArbG Nordhausen Datum: 04.10.2023 Aktenzeichen: 2 Ca 698/22 Verfahrensart: Kündigungsschutzklage wegen verhaltensbedingter Kündigung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Arbeitnehmer: Der Mitarbeiter fordert die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde, und verlangt seine Weiterbeschäftigung als Lagerist zu einem Brutto-Monatsgehalt von 2.444,93 €. Arbeitgeber: Das Unternehmen hatte die Kündigung ausgesprochen und berief sich dabei auf ein angeblich fehlerhaftes Verhalten des Mitarbeiters, insbesondere das Unterlassen der Ladungssicherung sowie unerlaubte Fotoaufnahmen von Privatgrundstücken. Um was ging es? Sachverhalt: Der Mitarbeiter war zunächst befristet und ab 01.06.2022 unbefristet angestellt. Als Lagerist übte er Aufgaben wie das Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Ladungssicherung aus. Der Arbeitgeber kündigte ihm mit Schreiben vom 22.09.2022, mit Wirksamkeitsbeginn ab 10.10.2022, aufgrund vorgeworfener Pflichtverletzungen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die ordentliche Verhaltensbedingte Kündigung den Fortbesta
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Fahrzeugführer die bei einem Notstopp/Fahrzeugpanne auf der Autobahn zwar die Warnblinkanlage einschalten aber es versäumen, ein Warndreieck aufzustellen, erhalten nur 50 % ihres Schadens ersetzt, wenn es zu einem Unfall kommt. Auch bei einem berechtigten Notstopp auf der Autobahn darf sich der jeweilige Fahrzeugführer nicht mit dem Einschalten der Warnblinkanlage […]