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Schufa-Eintrag und Datenschutz: BGH stärkt Rechte von Verbrauchern

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Ein negativer Schufa-Eintrag kann das Leben schwer machen. Wer einen solchen Eintrag hat, bekommt oft keinen Kredit, keinen Handyvertrag oder sogar keine neue Wohnung. Umso wichtiger ist es, dass solche Einträge rechtmäßig sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern gestärkt und klargestellt, wann ein Schufa-Eintrag unzulässig sein kann und welche Folgen das für Unternehmen hat. Für Verbraucher bedeutet dieses Urteil mehr Schutz vor unberechtigten Einträgen und die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, wenn Unternehmen vorschnell handeln.

BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte: Unberechtigte Schufa-Einträge sind Datenschutzverstöße und berechtigen zu Schadensersatz. | Symbolbild: KI generiertes Bild


Das Wichtigste: Kurz & knapp

BGH-Urteil stärkt Verbraucherschutz: Unberechtigte Schufa-Einträge stellen eine Datenschutzverletzung dar (Az. VI ZR 183/22)
Fallhintergrund: Mobilfunkanbieter meldete streitige Forderung an Schufa, obwohl Kundin den Vertrag wirksam widerrufen hatte
Rechtliche Grundlage: Verletzung der Artikel 5 und 6 DSGVO – Unternehmen hatte kein berechtigtes Interesse an der Datenmeldung bei streitiger Forderung
Schadensersatz: BGH bestätigt Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (500 Euro) nach Art. 82 DSGVO
Negativer Schufa-Eintrag hat weitreichende Folgen: Kreditverweigerung, Probleme bei Wohnungssuche, keine Handyverträge oder Ratenkäufe möglich
Für Verbraucher: Recht auf kostenlose jährliche Schufa-Auskunft, Möglichkeit zum Widerspruch bei unberechtigten Einträgen
Für Unternehmen: Pflicht zum sorgfältigeren Umgang mit Datenmeldungen, finanzielle Risiken durch Schadensersatzforderungen bei Verstößen
Handlungsempfehlung: Bei unberechtigten Einträgen sowohl die Schufa als auch das meldende Unternehmen kontaktieren und recht[…]


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