Variable Vergütung ist in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil der Bezahlung, besonders in Führungspositionen. Sie soll Mitarbeiter motivieren und für gute Leistungen belohnen. Doch was passiert, wenn die Ziele, die für diese Vergütung entscheidend sind, viel zu spät vom Arbeitgeber vorgegeben werden? Können Arbeitnehmer dann Schadenersatz fordern? Arbeitgeber bespricht mit Arbeitnehmerin Zielvorgaben – Das BAG befasste sich mit den Folgen einer verspäteten Vorgabe Das Wichtigste: Kurz & knapp Aktenzeichen: BAG, Az. 10 AZR 57/24 vom 19.02.2025 Kernaussage: Arbeitgeber müssen Ziele für variable Vergütung rechtzeitig mitteilen Schadensersatzanspruch: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadensersatz bei verspäteter oder fehlender Zielvorgabe Rechtzeitigkeit: Im konkreten Fall galt der 1. März als Stichtag (laut Betriebsvereinbarung) Motivation: Verspätete Zielvorgaben können ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen Initiativlast: Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Zielsetzung Höhe des Schadens: Arbeitnehmer kann die entgangene variable Vergütung als Schaden geltend machen Kein Mitverschulden: Arbeitnehmer müssen nicht selbst aktiv Ziele einfordern Beweiswirkung: Bei sehr später Zielvorgabe kann der Arbeitnehmer plausibel darlegen, welchen Zielerreichungsgrad er erreicht hätte
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG München II – Az.: 10 O 5592/16 – Urteil vom 22.04.2020 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 10.007,22 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.08.2013 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, […]