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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbengemeinschaft – Anspruch auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

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Im brandenburgischen Rosenkrieg um ein Familienerbe prallten Lebenslieben und kalte Paragraphen aufeinander. Ein Ex-Lebensgefährte kämpfte um sein Zuhause, doch das Gericht sprach der Erbengemeinschaft das Haus zu – ein bittersüßer Sieg mit einem Hauch von Gerechtigkeit für getätigte Investitionen. Wer zieht aus, wer zahlt drauf?


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
Datum: 05.10.2023
Aktenzeichen: 5 U 186/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren und Anschlussberufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder)
Rechtsbereiche: Erbrecht, Sachenrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Miterbin einer ungeteilten Erbengemeinschaft, die die Herausgabe des im Tenor bezeichneten Hausgrundstücks verlangt und in der Anschlussberufung ihr Recht verteidigen wollte.
Beklagter: Macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend, weil er Aufwendungen – insbesondere im Zusammenhang mit der Bestattung der Erblasserin sowie Nebenkosten – getätigt hat, und legte hierzu Berufung ein.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin fordert als Miterbin die Herausgabe eines Hausgrundstücks, während der Beklagte sich auf sein Zurückbehaltungsrecht beruft und Aufrechnung beantragt, weil er Kosten, etwa für die Bestattung, übernommen hat.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob trotz des vom Beklagten geltend gemachten Aufrechnungsanspruchs die Herausgabe des umstrittenen Hausgrundstücks aufgrund der Erbteilansprüche der Klägerin durchsetzbar ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Beide – die Berufung des Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin – wurden zurückgewiesen; das am 12.08.2022 verkünd[…]


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