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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verfallener Urlaub – Urlaubsabgeltung – Hinweispflichten des Arbeitgebers

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Ein schwerer Arbeitsunfall, jahrelange Krankheit und ein verfallener Urlaubsanspruch: Ein Tiefbauarbeiter kämpfte vor Gericht um seine Urlaubsabgeltung. Doch die Richter machten dem Mann einen Strich durch die Rechnung, denn im Dschungel der Tarifverträge und Fristen blieb der Bauarbeiter auf der Strecke. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Sa 126/23 SK | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Hessen Datum: 06.10.2023 Aktenzeichen: 10 Sa 126/23 SK Verfahrensart: Berufungsverfahren im arbeitsrechtlichen Streit um Urlaubsabgeltung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, der einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das Kalenderjahr 2018 geltend macht; erlitt am 13. November 2017 einen schweren Arbeitsunfall, was zu durchgehender Arbeitsunfähigkeit führte und schließlich in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember 2020 mündete. Beklagter: Eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit; zuständig für die Auszahlung der Urlaubsvergütung sowie den Einzug von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren gemäß den geltenden Tarifverträgen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Arbeitnehmer machte geltend, dass ihm für das Kalenderjahr 2018 ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zustehe, obwohl er seit einem schweren Arbeitsunfall im November 2017 durchgehend arbeitsunfähig war und das Arbeitsverhältnis erst am 31. Dezember 2020 endete. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Vorschriften einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2018 gegenüber der zuständigen Einrichtung hat. Was wurde entschieden?


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