Ein Vermieter möchte seinen Mietern kündigen, weil sein Cousin in die Wohnung einziehen soll. Geht das so einfach? Mit dieser Frage mussten sich kürzlich die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) beschäftigen. Ihre Antwort ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig und sorgt für mehr Klarheit im oft komplizierten Mietrecht. Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kann die Wohnung für sich selbst oder für enge, gesetzlich definierte Angehörige beanspruchen. BGH-Urteil vom 10.07.2024 (Az. VIII ZR 276/23): Cousins und Cousinen zählen im Mietrecht nicht als „Familie“. Nur der Vermieter und dessen gesetzlich anerkannte Familienangehörige können Eigenbedarf anmelden. Gesetzliche Kündigungsfristen: Bis zu 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Sperrfrist beim Wohnungsverkauf an Personengesellschaften schützt Mieter (3 bis in bestimmten Fällen 10 Jahre). Mieter haben die Möglichkeit, die Kündigung zu prüfen, Widerspruch einzulegen, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls einen Härtefall geltend zu machen. Vermieter müssen den Eigenbedarf klar, nachvollziehbar und glaubhaft begründen. Eigenbedarfskündigung: Wann „Familie“ wirklich Familie ist – Ein Urteil des BGH sorgt für Klarheit Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch, was das Urteil des BGH (vom 10.07.2024, Az. VIII ZR 276/23) bedeutet. Wir beleuchten, wann eine Eigenbedarfskündigung überhaupt zulässig ist, wer zur „Familie“ im Sinne des Gesetzes g
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Neubrandenburg – Az.: 6 C 675/11 – Urteil vom 05.06.2012 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 541,33 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.08.2011 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. […]