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Beendigung Arbeitsverhältnis wegen Erwerbsminderungsrente

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Als die Gesundheit streikte, verlor eine Erzieherin nicht nur ihre Kraft, sondern womöglich auch ihren Job. Ein Gericht musste entscheiden, ob die Caritas-Regeln zum Renteneintritt mit dem Schutz ihrer Mitarbeiter vereinbar sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 27/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 06.10.2023
  • Aktenzeichen: 2 Sa 27/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Ehemalige Beschäftigte, die seit 1987 als Erzieherin und später als Leiterin einer Kindertagesstätte tätig war; sie sieht ihre Rechte verletzt, indem sie bestreitet, dass ihr Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung automatisch endete.
    • Arbeitgeberin: Die Einrichtung, die die Klägerin beschäftigte und sich auf die arbeitsvertragliche Regelung beruft, wonach das Dienstverhältnis mit dem Zugang eines Rentenbescheids gemäß § 18 der AVR endet.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es geht um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin automatisch endet, sobald ihr ein Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung zugestellt wurde. Der Arbeitsvertrag richtet sich nach den „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR), die unter anderem in § 18 das Ende des Dienstverhältnisses regeln.
    • Kern des Rechtsstreits: Ob der Zugang eines Rentenbescheids, der eine volle Erwerbsminderung bescheinigt, ausreicht, um das Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden, oder ob weitere Voraussetzungen zu berücksichtigen sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen wurde kostenpflichtig zurückgewiesen; die Revision wurde nicht zugelassen.
    • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil bestätigt die Anwendung der arbeitsvertraglichen Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zugang eines Rentenbescheids und schließt weitere Rechtsmittel aus.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsverhältnis-Ende durch Erwerbsminderungsrente: LAG Rheinland-Pfalz bestätigt automatische Beendigung nach AVR Caritas

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 06. Oktober 2023 (Az.: 2 Sa 27/23) die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bestätigt. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine Klausel in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas), die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente vorsieht, wirksam ist und im vorliegenden Fall zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin geführt hat. Das Gericht wies die Berufung der klagenden Arbeitnehmerin ab und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen.

Hintergrund des Falls: Langjährige Mitarbeiterin und Erwerbsminderungsrente

Die Klägerin, Jahrgang 1967, war seit dem 14. Oktober 1987 bei der beklagten Einrichtung des Deutschen Caritasverbandes beschäftigt. Zunächst arbeitete sie als Erzieherin, zuletzt als Leiterin einer Kindertagesstätte. Ihr Arbeitsvertrag basierte auf den AVR Caritas, welche in § 18 Regelungen zur Beendigung des Dienstverhältnisses wegen verminderter Erwerbsfähigkeit treffen….


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