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WEG – Mehrheit für Beschluss zur Änderung der Kostenbeteiligung

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Im Freisinger Wohnungseigentümerstreit um Gartenpflegekosten kochen die Emotionen hoch: Reihenhausbesitzer gegen Wohnungsbesitzer. Wer zahlt wie viel für das Grün? Ein Urteil sorgt nun für Klarheit und lässt alteingesessene Teilungserklärungen wackeln. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 342/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Freising Datum: 10.10.2023 Aktenzeichen: 1 C 342/23 Verfahrensart: Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung im Wohnungseigentumsrecht Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Kostenverteilungsrecht Beteiligte Parteien: Eigentümer eines Reihenhauses (Kläger): Reichte die Klage ein, um eine Änderung der Kostenverteilung für die Instandhaltung und Pflege der Außenanlagen zu erreichen – nämlich eine gleichmäßige Verteilung auf alle 22 Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaft (Beklagte): Bestehend aus 4 Wohnblöcken, 7 Reihenhäusern und 15 Wohnungen; hatte in der Eigentümerversammlung einen Beschluss gefasst, dessen Gültigkeit nun angefochten wird. Um was ging es? Sachverhalt: Streit über die Gültigkeit eines in der Eigentümerversammlung am 26.04.2023 gefassten Beschlusses, der eine Neuregelung der Kostenverteilung bei Instandhaltungs- und Pflegeleistungen für die Außenanlagen vorsieht, wobei die Kosten künftig gleichmäßig auf alle 22 Wohneinheiten verteilt werden sollen. Kern des Rechtsstreits: Ob der in der Eigentümerversammlung gefasste Beschluss zur Änderung der Kostenverteilung rechtlich wirksam ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es wurde festgelegt, dass die Vollstrecku


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