In einer Spielstraße wurde ein Überholmanöver zum riskanten Spiel: Ein Auffahrunfall entfachte einen Streit um die Schuldfrage, der nun vor Gericht endete. Wer trägt die Verantwortung, wenn in der verkehrsberuhigten Zone plötzlich Blechschaden entsteht und die Nerven blank liegen? Ein Gerichtsurteil in Celle gibt Einblick in die verzwickte Welt der Haftungsabwägung zwischen Schrittgeschwindigkeit und riskanten Fahrmanövern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 110 C 510/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Celle
- Datum: 11.10.2023
- Aktenzeichen: 110 C 510/23
- Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall (Abgetretenes Recht)
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Ehefrau des Zeugen, die eine restliche Schadensersatzzahlung aus einem Verkehrsunfall begehren will
- Beklagter (Fahrer): Fahrer und Halter des Pkw Kia, dessen Überholversuch zum Unfall führte
- Beklagter (Haftpflichtversicherer): Versicherung, bei der der Pkw Kia haftpflichtversichert ist
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 04.04.2023 kam es in Winsen/Aller in einer Spielstraße zu einem Verkehrsunfall. Der Zeuge fuhr mit seinem Multivan mit Schrittgeschwindigkeit, während ein Pkw Kia, gefahren von einem Beklagten, mit ca. 10–12 km/h hinterherfuhr. Beim Versuch, den langsamen Verkehr zu überholen, kollidierte der Pkw Kia mit dem Fahrzeug des Zeugen, der daraufhin das Fahrzeug zum Parken nach links lenkte. Die Klägerin fordert auf Grundlage eines abgetretenen Rechts die restliche Schadensersatzzahlung.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird streitig, ob die Klägerin Anspruch auf die geforderte Schadensersatzzahlung hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; zur Abwendung der Vollstreckung muss die Klägerin Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags erbringen, während die Beklagten gegebenenfalls ebenso Sicherheit leisten müssen.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall in der Spielstraße: Gericht weist Klage nach missglücktem Überholmanöver ab
In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Celle (Az.: 110 C 510/23) vom 11. Oktober 2023 wurde die Klage einer Frau auf restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in einer sogenannten Spielstraße abgewiesen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die besonderen Verkehrsregeln in verkehrsberuhigten Bereichen und die Frage der Haftungsverteilung bei Unfällen in solchen Zonen. Das Gericht entschied, dass die bereits erfolgte Zahlung der Versicherung des Unfallverursachers in Höhe von 50 Prozent des Schadens ausreichend war und wies die weitergehende Klage ab.
Kollision beim Überholen in verkehrsberuhigter Zone: Die Ausgangslage
Der Unfall ereignete sich am Morgen des 4. April 2023 in Winsen/Aller in der Straße „Am Wördel“, die als Spielstraße ausgewiesen ist. Ein Ehemann, der später seine Schadensersatzansprüche an seine Ehefrau abtrat (die Klägerin im vorliegenden Fall), fuhr mit seinem VW Multivan in Schrittgeschwindigkeit durch die Straße. Hinter ihm folgte der Beklagte zu 1) in einem Kia, dessen Fahrzeug bei der Beklagten zu 2), einer Versicherung, haftpflichtversichert ist. Auch der Beklagte zu 1) bewegte sein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von etwa 10 bis 12 km/h….