Ein verlorener Dienstwagen-Prozess kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Ein hessisches Gericht hat nun die Spielregeln für die Berechnung von Anwaltskosten in solchen Fällen neu justiert. Es geht um viel mehr als nur Spritgeld: Wer den Firmenwagen verliert, riskiert einiges. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ta 17/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht Datum: 07.02.2025 Aktenzeichen: 12 Ta 17/25 Verfahrensart: Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Hauptsacheverfahrens Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Reichte am 18.07.2022 Klage ein und fordert unter anderem Schmerzensgeld, Erstattung verauslagter Tankkosten, uneingeschränkte Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Tankkarte (für dienstliche Fahrten plus beschränkte private Nutzung) sowie die Zahlung des Monatsgehalts für Juni 2022. Beklagte: Gegenpartei im Hauptsacheverfahren; ihr Prozessbevollmächtigter legte am 15.07.2024 Beschwerde gegen den ursprünglichen Beschluss ein. Um was ging es? Sachverhalt: Im zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Verfahren erhob der Kläger diverse Ansprüche, darunter Schmerzensgeld, Erstattung von Tankkosten, Freischaltung der Tankkarte und Gehaltszahlung, während im Nachgang die Kostenfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit strittig wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die korrekte, differenzierte Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für verschiedene Verfahrensabschnitte gemäß § 33 RVG. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der ursprüngliche Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main wurde abgeändert und neu gefasst. Der
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de VG Mainz – Az.: 1 L 351/20.MZ – Beschluss vom 22.05.2020 Es wird (vorläufig) festgestellt, dass es dem Antragsteller durch die 7. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung nicht untersagt ist, die Sommerrodelbahn „…“ (…) ab dem 26. Mai 2020 (11:00 Uhr) unter Beachtung der geltenden Abstands- und […]