Ein Fitnessstudio pocht auf den Vertrag, eine Schwangere auf ihr Recht: Mitten in der Risikoschwangerschaft und mit ärztlichem Sportverbot wollte sie raus aus dem Vertrag. Das Gericht fällte nun ein Urteil, das für viele werdende Mütter von Bedeutung sein könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 S 124/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Freiburg (Breisgau) Datum: 06.02.2025 Aktenzeichen: 3 S 124/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betreiberin eines Fitnessstudios, die auf Grundlage eines am 28.02.2020 abgeschlossenen Fitnessstudiovertrags Zahlungen für den Zeitraum 29.05.2021 bis 31.12.2021 verlangt. Ihr Anspruch beruht auf den vertraglich vereinbarten wöchentlichen Entgelten von 20,99 €. Beklagte: Mitglied, das sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzt und in der Berufung erfolgreich dafür sorgte, dass die Klage abgewiesen wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um einen Zahlungsanspruch aus einem Fitnessstudiovertrag. Der Vertrag, der am 28.02.2020 abgeschlossen wurde und dessen Mitgliedschaft ab dem 24.04.2020 begann, sieht ein wöchentliches Entgelt vor. Die Klägerin forderte Zahlungen für den Zeitraum vom 29.05.2021 bis 31.12.2021. Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war, ob der vertraglich festgelegte Zahlungsanspruch für den genannten Zeitraum rechtlich durchsetzbar ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das U
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de LAG Hamburg, Az.: 4 Sa 48/16, Urteil vom 10.01.2017 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19.Mai 2016 – 29 Ca 42/16- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über eine monatliche Entgelterhöhung seit dem Monat August 2015 und über […]