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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf operative Hautstraffung nach erheblicher Gewichtsverminderung

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Nach dem Verlust von fast der Hälfte ihres Körpergewichts kämpfte eine Patientin vor Gericht für mehr als nur ein neues Aussehen. Ihr Fall wirft ein Schlaglicht auf die oft übersehenen medizinischen Folgen massiven Gewichtsverlusts und die Frage, wann eine Straffungs-OP mehr als nur Schönheitschirurgie ist. Es geht um Lebensqualität, schmerzhafte Realitäten und die Grenzen der medizinischen Notwendigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 7 KR 349/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: SG Potsdam Datum: 10.10.2023 Aktenzeichen: S 7 KR 349/21 Verfahrensart: Leistungsklage zur Durchsetzung eines Anspruchs auf postbariatrische Hautstraffung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht, Gesundheitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine 1982 geborene Patientin, die nach einer bariatrischen Operation (Gewichtsverlust von 160 kg auf 75 kg) einen erheblichen Hautüberschuss erlitt und aufgrund von Hautreizungen – vor allem beim Sport – die Kostenübernahme für eine Postbariatrische Operation zur Hautstraffung beantragte. Sie stützte ihren Antrag auf ein ärztliches Attest. Beklagte: Die gesetzliche Krankenkasse, die den Antrag zur Kostenübernahme der postbariatrischen Operation ablehnte. Zur Beurteilung ließ sie den medizinischen Dienst der Krankenkassen hinzuziehen, der in seinem Gutachten feststellte, dass kein entstellender Charakter und keine therapieresistenten Hautreizungen vorlägen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beantragte am 18. März 2021 die Kostenübernahme für eine postbariatrische Operation zur Hautstraffung in den Bereichen Oberarme, Oberschenkel, Brust und Flanken, nachdem sie infolge einer bariatrischen Operation einen massiven Gewichtsverlust erlitten und d


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