Das Wichtigste in Kürze
Gericht: KG Berlin
Datum: 16.10.2023
Aktenzeichen: 6 W 31/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Nachlassverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht
Beteiligte Parteien:
Antragstellerin: Sie legte Beschwerde ein, um den ursprünglichen Beschluss des Nachlassgerichts zu ändern und die im Erbscheinsantrag vom 7. November 2022 dargestellten Tatsachen bestätigen zu lassen.
Erblasserin: Die am 12. Januar 2022 in Berlin verstorbene Person, die in einem privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testament mit ihrem später vorverstorbenen Ehepartner Regelungen zur wechselseitigen Alleinerbeneinsetzung und zu Vorableistungen an Kinder aus früheren Ehen getroffen hat.
Ehepartner der Erblasserin: Bereits vorverstorben, war zentral für das gemeinschaftliche Testament, das auch die Vorableistung an dessen Kinder aus einer früheren Ehe vorsah.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Erblasserin verstarb am 12. Januar 2022. Zuvor wurde in einem gemeinschaftlichen Testament mit ihrem zweiten, bereits verstorbenen Ehepartner vereinbart, dass sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und dass Vorableistungen an die Kinder aus den früheren Ehen erfolgen sollen. Auf dieser Grundlage stellte die Antragstellerin am 7. November 2022 einen Erbscheinsantrag.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die im Erbscheinsantrag dargelegten Tatsachen – insbesondere […]