Ein riskantes Überholmanöver auf einer idyllischen Landstraße wird zum Albtraum: Was als sonntägliche Ausfahrt begann, endete in einem folgenschweren Unfall. Wer trägt die Schuld, und welche Lehren zieht das Gericht aus diesem gefährlichen Fehler im Straßenverkehr? Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 14/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 11.02.2025 Aktenzeichen: 7 U 14/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Zivilrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Leasingnehmerin des LKW MAN, die im Rahmen der Berufung Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall geltend macht Beklagte: Partei, gegen die der Schadensersatzanspruch erhoben wird und die zur Zahlung der festgesetzten Beträge sowie zur anteiligen Übernahme der Prozesskosten verurteilt wurde Sachverhalt: Verkehrsunfall am 06.01.2023 gegen 09:15 Uhr außerorts in der Gemeinde R auf der B 5 im Bereich der Einmündung zum G-Weg Die Klägerin, als Leasingnehmerin eines LKW MAN, macht Schadensersatzansprüche geltend Kern des Rechtsstreits: Prüfung der Haftung der Beklagten für den Verkehrsunfall und Bestimmung des Schadensersatzes einschließlich Zinsen sowie der Kostenaufteilung im Rechtsstreit Entscheidung: Das Urteil des Einzelrichters wurde teilweise abgeändert; Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 24.372,00 € zuzüglich weitere 488,80 € jeweils nebst Zinsen i
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Ein Mobilfunkkunde scheiterte vor dem Landgericht München I mit seiner Klage gegen Vodafone auf Schadenersatz wegen der Übermittlung seiner Vertragsdaten an die SCHUFA. Obwohl der Kläger ein „Gefühl des Kontrollverlusts“ und Sorgen um seine Bonität geltend machte, sah das Gericht keinen konkreten Schaden und wies die Klage ab. Der Kläger […]