Ein geplatzter Traum vom Eigenheim und ein windiger Kreditvermittler – in Heidelberg kämpfte eine Frau gegen die Zwangsversteigerung ihres Hauses. Hat sie sich auf einen faulen Deal eingelassen oder wurde sie Opfer eines Betrugs? Der Richterspruch könnte nun alles besiegeln. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 124/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Heidelberg Datum: 11.02.2025 Aktenzeichen: 2 O 124/24 Verfahrensart: Vollstreckungsabwehrklage zur Abwehr der Zwangsvollstreckung Rechtsbereiche: Verbraucherdarlehensrecht, Immobilienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Sie wendet sich mit der Klage gegen die Zwangsvollstreckung der im Darlehensvertrag vereinbarten Grundschuld und bestreitet deren Zulässigkeit. Tochter: Sie ist gemeinsam mit der Klägerin als Darlehensnehmerin am Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag beteiligt. Beklagte: Als Darlehensgeberin und vertraglich Vereinbarte, die die Grundschuld bestellt und das Recht auf sofortige Zwangsvollstreckung eingeräumt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Am 19. Juli 2022 schlossen die Klägerin und ihre Tochter einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag mit der Beklagten zur Finanzierung des Erwerbs eines Anwesens ab. Zur Sicherung des Darlehens wurde eine Grundschuld in Höhe von 630.000 EUR bestellt, die im Vertrag zur sofortigen Zwangsvollstreckung bestimmt wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vertraglich vereinbarte sofortige Zwangsvollstreckung zulässig ist oder ob sie unzulässig sein muss, wie von der Klägerin behauptet. Was wurde entschieden? Entsc
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Landgericht Leipzig bestätigt Kostenrechnung eines Notars im Grundstücksverkauf Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines bebauten Grundstücks in Erfurt bestätigte das Landgericht Leipzig die Kostenrechnung eines Notars. Es wurde über eine Umsatzsteueroption im Kaufvertrag entschieden, bei der die Verkäuferin auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtete und zur Umsatzsteuer optierte. Der Notar erstellte eine […]