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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vermieterwiderruf der Haltung eines Kamphundes

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Ein Vermieter in Berlin wollte den Kampfhund seines Mieters loswerden und riskierte einen Rechtsstreit. Doch das Gericht stellte sich auf die Seite des Hundehalters: Darf ein Vermieter eine frühere Hundeerlaubnis einfach widerrufen, nur weil ein neuer Vermieter das Zepter schwingt? Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte von Mietern und ihren tierischen Mitbewohnern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 218 C 243/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Charlottenburg Datum: 30.05.2024 Aktenzeichen: 218 C 243/23 Verfahrensart: Räumungsklage und Herausgabeklage im Mietrecht Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Trat gemäß § 566 BGB dem Mietverhältnis bei, widerrief am 09.06.2023 die bisher erteilte Erlaubnis zur Hundehaltung (insbesondere eines Kampfhundes) und forderte daraufhin die Räumung sowie Herausgabe der Wohnung. Beklagter: Hält einen Hund, dessen Haltung ihm ursprünglich vom früheren Vermieter gestattet worden war, und setzte die Tierhaltung trotz Widerruf fort. Um was ging es? Sachverhalt: Streit um die Räumung und Herausgabe eines möblierten Apartments, geregelt durch den Mietvertrag vom 01.09.2018 mit einer aktuellen Kaltmiete von 363,- €. Nachdem der Kläger die Hundehaltung widerrief und eine Frist zur Entfernung des Hundes bis zum 26.06.2023 setzte, mahnte er den Mieter am 27.06.2023 wegen nicht gestatteter Tierhaltung ab. Kern des Rechtsstreits: Ob der Widerruf der Erlaubnis zur Hundehaltung einen vertragswidrigen Zustand begründet, der zur Räumung und Herausgabe der Wohnung führen kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar – zur Ab


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