Hinter verschlossenen Türen entbrannte ein erbitterter Streit: Ein Wohnungseigentümer verbarrikadierte sich und verweigerte den Handwerkern den Zutritt. Es ging um mehr als nur marode Fenster, es ging um die Frage, wie viel Macht die Gemeinschaft über das Privateigentum hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 36 S 7370/22 WEG | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG München I
- Datum: 19.10.2023
- Aktenzeichen: 36 S 7370/22 WEG
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Wohnungseigentumsrecht (Zutrittsgewährung in Sondereigentum zwecks Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen)
- Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eigentümergemeinschaft, die den Zutritt zum Sondereigentum zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (insbesondere Fensterreparatur) verlangt, um einen gefassten Beschluss umzusetzen.
- Beklagter: Eigentümer des Sondereigentums, der den Zutritt verweigert und mit seiner Berufung versuchte, seine Duldungspflicht anzufechten.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte, dass dem Eigentümer des Sondereigentums der Zutritt zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen (insbesondere Fensterreparatur) gewährt wird, um einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft umzusetzen.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Eigentümer verpflichtet ist, den Zutritt zu seinem Sondereigentum zur Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu dulden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen, der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wurde nicht zugelassen.
- Begründung: Das Gericht berief sich auf § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO und stellte fest, dass die Umsetzung des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft die Zutrittsgewährung zur Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen erfordert. Die vorgebrachten Argumente des Beklagten reichten nicht aus, um seine Pflicht zur Duldung zu entkräften.
- Folgen: Der Beklagte muss den Zutritt zu seinem Sondereigentum dulden und die Kosten des Berufungsverfahrens tragen; das Urteil bestätigt damit die Verpflichtung zur Zutrittsgewährung im Rahmen notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen.
Der Fall vor Gericht
Gerichtliche Auseinandersetzung WEG: Streit um Fensterinstandsetzung und Zutrittsgewährung zum Sondereigentum
Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Landgerichts München I (Az.: 36 S 7370/22 WEG vom 19.10.2023), in dem es um die Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers bezüglich des Zutritts zu seinem Sondereigentum für die Instandsetzung von Fenstern geht. Der Fall verdeutlicht die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Bedeutung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
WEG Zutrittsgewährung: Hintergrund des Falls und die Parteien
Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Beklagte, ein einzelner Wohnungseigentümer. Die Klägerin, die WEG, begehrt vom Beklagten die Duldung, also die Gewährung des Zutritts zu seinem Sondereigentum, um dort Instandsetzungsarbeiten an den Fenstern durchführen zu können. Dieser Streit eskalierte, nachdem der Beklagte den Zutritt verweigerte, woraufhin die WEG Klage einreichte….