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Verkehrsunfall – Erstattungsfähigkeit ungeeignetes Sachverständigengutachten

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Nach einem Unfall schien alles klar, doch ein Gutachten entpuppte sich als Stolperstein. Statt Entschädigung gab es nun die Quittung für Pfusch, denn ein Gericht urteilte: Wer am falschen Ende spart, bleibt am Ende auf den Kosten sitzen – und das nicht zu knapp. Zum vorliegenden Urteil Az.: 39 C 30/23 (19) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Hanau Datum: 18.10.2023 Aktenzeichen: 39 C 30/23 (19) Verfahrensart: Schadensersatzverfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer und Fahrer des Pkw, der in den Verkehrsunfall verwickelt war; fordert weitergehenden Schadensersatz. Beklagte: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs; verlangt die Rückzahlung eines Teils des bereits regulierten Betrages. Um was ging es? Sachverhalt: Am 23.09.2022 ereignete sich ein Verkehrsunfall, nach dem der Kläger ein Gutachten zur Schadensfeststellung sowie Reparaturleistungen in Auftrag gab. Während der Kläger zusätzlichen Schadensersatz beansprucht, fordert die Beklagte die Rückzahlung eines Teils des erstattet worden Betrages. Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war, ob dem Kläger ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz zusteht oder ob die Beklagte zur Rückzahlung eines Teils des regulierten Betrages verpflichtet ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Zudem wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 665,26 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.05.2023 zu zahlen, und er trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betr


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